Konsumentenrente Weiter Zurück Schließen

Als Konsumentenrente wird im Rahmen der Marktpreistheorie der Volkswirtschaftslehre jene Differenz bezeichnet, die sich wie folgt bestimmen lässt:

     Geldsumme, die ein Käufer für den Erwerb eines Gutes auszugeben bereit ist
./.  tatsächliche Kaufsumme beim Erwerb des Gutes
=   Konsumentenrente.


Dies entspricht einem "Einkommensvorteil ohne eigene Leistung".


Siehe auch: Produzentenrente.