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Als Konsumentenrente wird im
Rahmen der Marktpreistheorie der
Volkswirtschaftslehre jene Differenz bezeichnet,
die sich wie folgt bestimmen lässt:
Geldsumme, die ein Käufer für den Erwerb eines
Gutes auszugeben bereit ist ./. tatsächliche
Kaufsumme beim Erwerb des Gutes =
Konsumentenrente.
Dies entspricht
einem "Einkommensvorteil ohne eigene Leistung".
Siehe auch:
Produzentenrente.
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