|
|
|
|
Unter Produzentenrente wird in der Marktheorie der
Volkswirtschaftslehre der Preisvorteil bezeichnet,
den ein Anbieter erzielen kann, wenn der
Marktgleichgewichtspreis über jenem Preis liegt, zum
dem der Anbieter gerade noch bereit wäre, das von
ihm hergestellte Gut anzubieten.
Beispiel:
Nehmen wir an, ein
Anbieter wäre - vor Kenntnis des Marktpreises -
bereit, das hier betrachtete Gut für einen - gerade
noch die Kosten deckenden - Preis von P =
893,00 EUR/ME anzubieten. Nun stellt er
fest, dass dieses Gut G problemlos auch für 900,00
EUR/ME nachgefragt wird. Beim Verkauf einer
ME des Gutes würde er somit einen
unverhofften Preisvorteil von 7,00
EUR/ME erzielen.
In der Grafik zum
Marktgleichgewicht kann der Bereich der
Produzentenrente wie folgt markiert werden:
Siehe auch:
Konsumentenrente.
|
|
|