Produzentenrente Weiter Zurück Schließen

Unter Produzentenrente wird in der Marktheorie der Volkswirtschaftslehre der Preisvorteil bezeichnet, den ein Anbieter erzielen kann, wenn der Marktgleichgewichtspreis über jenem Preis liegt, zum dem der Anbieter gerade noch bereit wäre, das von ihm hergestellte Gut anzubieten.

Beispiel:

Nehmen wir an, ein Anbieter wäre - vor Kenntnis des Marktpreises - bereit, das hier betrachtete Gut für einen - gerade noch die Kosten deckenden - Preis von P = 893,00 EUR/ME anzubieten.
Nun stellt er fest, dass dieses Gut G problemlos auch für 900,00 EUR/ME nachgefragt wird. Beim Verkauf einer ME des Gutes würde er somit einen unverhofften Preisvorteil von 7,00 EUR/ME erzielen.

In der Grafik zum Marktgleichgewicht kann der Bereich der Produzentenrente wie folgt markiert werden:


Siehe auch: Konsumentenrente.