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Der Terminus "sonstige Leistungen"
ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts. So heißt es
in § 3 Abs. 9
UStG:
"Sonstige Leistungen sind
Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können
auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer
Handlung oder eines Zustands bestehen."
Umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen können
entgeltlich, aber auch unentgeltlich
erbracht werden.
Siehe auch:
Leistungen,
unentgeltliche Leistungen,
Lieferungen.
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