Leistungen, sonstige Weiter Zurück Schließen

Der Terminus "sonstige Leistungen" ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts. So heißt es in § 3 Abs. 9 UStG:

"Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustands bestehen."

Umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen können entgeltlich, aber auch unentgeltlich erbracht werden.

Siehe auch: Leistungen, unentgeltliche Leistungen, Lieferungen.