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Lieferung ist ein
umsatzsteuerlicher Begriff. So heißt es in §
3 Abs. 1
UStG:
"Lieferungen eines Unternehmers
sind Leistungen, die er oder in seinem Auftrag ein
Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen
Dritten befähigt, im eigenen Namen über den
Gegenstand zu verfügen (Verschaffen der
Verfügungsmacht)."
Bei Lieferungen durch
Unternehmen wird dieser Vorgang durch einen
Lieferschein dokumentiert, wobei auch
zugleich eine
Rechnung
den Abnehmer überstellt wird.
Siehe auch:
Sonstige Leistungen,
unentgeltliche Leistungen.
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