Lieferung Weiter Zurück Schließen

Lieferung ist ein umsatzsteuerlicher Begriff. So heißt es in § 3 Abs. 1 UStG:

"Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über den Gegenstand zu verfügen (Verschaffen der Verfügungsmacht)."

Bei Lieferungen durch Unternehmen wird dieser Vorgang durch einen Lieferschein dokumentiert, wobei auch zugleich eine Rechnung den Abnehmer überstellt wird.

Siehe auch: Sonstige Leistungen, unentgeltliche Leistungen.