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Ein Lieferverzug liegt dann vor,
wenn der Lieferer (= Verkäufer) schuldhaft nicht
oder nicht zum vereinbarten Termin liefert. Dies
entspricht einem Schuldnerverzug, da der Lieferer
die vereinbarte Leistung gegenüber dem Abnehmer (=
Käufer) schuldet.
Voraussetzungen für den Fakt Lieferverzug sind
- das Nichteinhalten der Fälligkeit
(Kalendertermin oder Zeitpunkt, ab dem geliefert
werden sollte) sowie
- ein nachweisliches
Verschulden des Lieferanten.
Der Abnehmer
(Käufer) hat bei Lieferverzug das Recht
- auf der
Erfüllung des Vertrages (Lieferung des bestellten
Gutes) zu bestehen und/oder,
- Schadenersatz zu
fordern, oder
- vom Vertrag zurückzutreten, oder
- vom Vertrag zurückzutreten und auf Schadenersatz
wegen Nichterfüllung des Vertrages zu klagen.
In
der Regel wird dem Lieferer eine angemessene
Nachfrist gewährt, damit er die Erfüllung des
Vertrages absichern kann (vgl. § 439
BGB).
Siehe auch:
Leistungsstörungen
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