Lieferverzug Weiter Zurück Schließen

Ein Lieferverzug liegt dann vor, wenn der Lieferer (= Verkäufer) schuldhaft nicht oder nicht zum vereinbarten Termin liefert. Dies entspricht einem Schuldnerverzug, da der Lieferer die vereinbarte Leistung gegenüber dem Abnehmer (= Käufer) schuldet.


Voraussetzungen für den Fakt Lieferverzug sind
  • das Nichteinhalten der Fälligkeit (Kalendertermin oder Zeitpunkt, ab dem geliefert werden sollte) sowie
  • ein nachweisliches Verschulden des Lieferanten.
Der Abnehmer (Käufer) hat bei Lieferverzug das Recht
  • auf der Erfüllung des Vertrages (Lieferung des bestellten Gutes) zu bestehen und/oder,
  • Schadenersatz zu fordern, oder
  • vom Vertrag zurückzutreten, oder
  • vom Vertrag zurückzutreten und auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu klagen.
In der Regel wird dem Lieferer eine angemessene Nachfrist gewährt, damit er die Erfüllung des Vertrages absichern kann (vgl. § 439 BGB).

Siehe auch: Leistungsstörungen