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Bei einem Operate
Leasing
handelt es sich um einen kurzfristigen, von beiden
Seiten jederzeit kündbaren Vertrag zur Vermietung
eines Anlagegegenstandes. Dieser Vertrag enthält
somit - im Unterschied zum
Finance-Leasing - keine festen Grundmietzeiten.
Beispiele: Anmieten von
Baumaschinen, Fahrzeugen, Computern, Lagerhallen und
dgl. zum Zwecke der Abwicklung bestimmter
Geschäftsaktivitäten wie Umbau einer Halle,
Ausrüsten eines Messestandes und dgl.
Vorteil: Der Vorteil für den
Leasing-Nehmer besteht darin, dass er die benötigten
Betriebsmittel (mit meist neuestem technischen
Stand) nutzen kann ohne das Risiko einer längeren
Kapitalbindung oder gar einer Fehlinvestition
eingehen zu müssen. Die Bilanzierung des
Leasing-Gutes und damit auch dessen planmäßige
Abschreibung wird beim Leasing-Geber vorgenommen.
Nachteil: Als Nachteil des
Operate-Leasing wirken die relativ hohen Kosten für
das Leasen eines Betriebsmittels.
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