|
|
|
|
Die Plankostenrechnung ist ein
Instrument der kostenstellen- und
kostenträgerbezogenen Ermittlung von
Plankosten
für eine zu erwartende Planbeschäftigung bzw. einen
zu kalkulierenden Auftrag.
Grundlage hierfür bilden exakte
Arbeitsablaufs-, Arbeitszeit- und Verbrauchsstudien
im Prozess der Leistungserstellung.
Bei der
sog. starren Plankostenrechnung
werden die Plankosten der einzelnen
Kostenstellen für eine zu erwartende
Planbeschäftigung (z. B. in Fertigungsstunden)
vorgegeben. Das unterschiedliche Verhalten der
Kosten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad (fixen
und variablen Kosten) bleibt dabei unberücksichtigt.
Die
flexible Plankostenrechnung
berücksichtigt demgegenüber das unterschiedliche
Kostenverhalten der einzelnen Kostenarten in
Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad.
Zu diesem Zweck wird mit einem sog. Variator
gerechnet .
Eine wichtige Grundlage der Plankostenrechnung
bildet die Ermittlung von
Plankostenverrechnungssätzen.
Für
die Angebotskalkulation künftiger Aufträge benötigt
der Planungs- bzw. Kostenrechner definierte
Plankostenverrechnungssätze auf Basis zu erwartender
Plankosten und einer vorbestimmten
Planbeschäftigung. In die Ermittlung eines solchen
Verrechnungssatzes gehen somit zwei Grundgrößen ein:
a) die Plankosten der
Planperiode [EUR], z. B. bezogen auf eine
Kostenstelle, und b) die
Plankapazität [h], z. B. wiederum bezogen auf die
betreffende Kostenstelle.
Dann ergibt sich
der Plankostenverrechnungssatz wie folgt:
Mit Hilfe eines definierten
Planverrechnungssatzes können die Plankosten für
einen
Auftrag somit wie folgt ermittelt werden:
Unter "Beschäftigung" ist
hierin die für die Erledigung von Aufträgen
erforderliche Arbeitszeit [h] zu
verstehen.
Beispiel: Der aktuelle
Plankostenverrechnungssatz in der Kostenstelle KST-A
betrage 72,50 EUR/h. Ein in dieser
Kostenstelle zu erledigender Auftrag erfordere
einen Zeitaufwand von 6,5 h. Daraus
ergibt sich folgender Wert für die Plankosten:
KPl = 72,50 EUR/h * 6,5 h = 471,25 EUR.
Bewertung: Fakt ist, dass
bei der starren Plankostenrechnung
keine Unterscheidung der Kosten nach fixen
und variablen Kosten vorgenommen wird. Die
Ermittlung von Plankostenverrechnungssätzen ist zwar
relativ einfach, die weisen betriebswirtschaftlich
jedoch Probleme auf:
Ein nach der angegebenen
Formel ermittelter Plankostenverrechnungssatz ist
ein Vollkostensatz und dieser gilt sachlich
nur für den Fall, dass die in die Berechnung
eingehende Plan-Beschäftigung auch mit der
konkreten Ist-Beschäftigung übereinstimmt.
Dies ist aber in der Praxis selten der Fall.
Typischer sind hier vielmehr
Beschäftigungsschwankungen. Diese haben aber
erheblichen Einfluss auf das Kostenverhalten.
Über die Anwendung eines starren
Planverrechnungssatzes bei der Berechnung von
Plankosten werden aber alle Kosten, darunter auch
die Fixkosten, gewissermaßen „gewaltsam
proportionalisiert“. Dies hat zur Folge, dass
für den Fall, dass die Arbeit in einer Kostenstelle
– aus welchen Gründen auch immer – ruht, also keine
„Beschäftigung“ vorliegt, die Plankosten den Wert
0,00 EUR annehmen würden.
Siehe:
Flexible Plankostenrechnung,
Grenzplankostenrechnung |
|
|