Plankostenrechnung Weiter Zurück Schließen

Die Plankostenrechnung ist ein Instrument der kostenstellen- und kostenträgerbezogenen Ermittlung von Plankosten für eine zu erwartende Planbeschäftigung bzw. einen zu kalkulierenden Auftrag.
Grundlage hierfür bilden exakte Arbeitsablaufs-, Arbeitszeit- und Verbrauchsstudien im Prozess der Leistungserstellung.

Bei der sog. starren Plankostenrechnung werden die Plankosten der einzelnen Kostenstellen für eine zu erwartende Planbeschäftigung (z. B. in Fertigungsstunden) vorgegeben.
Das unterschiedliche Verhalten der Kosten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad (fixen und variablen Kosten) bleibt dabei unberücksichtigt.
Die flexible Plankostenrechnung berücksichtigt demgegenüber das unterschiedliche Kostenverhalten der einzelnen Kostenarten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad. Zu diesem Zweck wird mit einem sog. Variator gerechnet .


Eine wichtige Grundlage der Plankostenrechnung bildet die Ermittlung von Plankostenverrechnungssätzen.

Für die Angebotskalkulation künftiger Aufträge benötigt der Planungs- bzw. Kostenrechner definierte Plankostenverrechnungssätze auf Basis zu erwartender Plankosten und einer vorbestimmten Planbeschäftigung. In die Ermittlung eines solchen Verrechnungssatzes gehen somit zwei Grundgrößen ein:

   a) die Plankosten der Planperiode [EUR], z. B. bezogen auf eine Kostenstelle, und
   b) die Plankapazität [h], z. B. wiederum bezogen auf die betreffende Kostenstelle.

Dann ergibt sich der Plankostenverrechnungssatz wie folgt:



Mit Hilfe eines definierten Planverrechnungssatzes können die Plankosten für einen Auftrag somit wie folgt ermittelt werden:



Unter "Beschäftigung" ist hierin die für die Erledigung von Aufträgen erforderliche Arbeitszeit [h] zu verstehen.

Beispiel:
Der aktuelle Plankostenverrechnungssatz in der Kostenstelle KST-A betrage 72,50 EUR/h. Ein in dieser Kostenstelle  zu erledigender Auftrag erfordere einen Zeitaufwand von 6,5 h. Daraus ergibt sich folgender Wert für die Plankosten: KPl = 72,50 EUR/h * 6,5 h = 471,25 EUR.

Bewertung:
Fakt ist, dass bei der starren Plankostenrechnung keine Unterscheidung der Kosten nach fixen und variablen Kosten vorgenommen wird. Die Ermittlung von Plankostenverrechnungssätzen ist zwar relativ einfach, die weisen betriebswirtschaftlich jedoch Probleme auf:

Ein nach der angegebenen Formel ermittelter Plankostenverrechnungssatz ist ein Vollkostensatz und dieser gilt sachlich nur für den Fall, dass die in die Berechnung eingehende Plan-Beschäftigung auch mit der konkreten Ist-Beschäftigung übereinstimmt.
Dies ist aber in der Praxis selten der Fall. Typischer sind hier vielmehr Beschäftigungsschwankungen. Diese haben aber erheblichen Einfluss auf das Kostenverhalten.
Über die Anwendung eines starren Planverrechnungssatzes bei der Berechnung von Plankosten werden aber alle Kosten, darunter auch die Fixkosten, gewissermaßen „gewaltsam proportionalisiert“.
Dies hat zur Folge, dass für den Fall, dass die Arbeit in einer Kostenstelle – aus welchen Gründen auch immer – ruht, also keine „Beschäftigung“ vorliegt, die Plankosten den Wert 0,00 EUR annehmen würden.

Siehe: Flexible Plankostenrechnung, Grenzplankostenrechnung