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Kostenstellen sind abgrenzbare
Funktions- und Verantwortungsbereiche eines
Unternehmens, in denen
Kosten
entstehen bzw. denen Kosten verursachungsgerecht
zugerechnet werden können.
Sinnvoll ist,
dass die Kostenstellen zugleich
Leistungsstellen darstellen, so dass eine
Planung, Überwachung und Kontrolle der
Wirtschaftlichkeit des
Verantwortungsbereiches hinsichtlich der Relation
von Kosten (Input) und Leistung (Output) möglich
ist. Für jede Kostenstelle ist zudem ein
Kostenstellenverantwortlicher zu benennen.
Kostenstellen können nach dem Bezug zu
den Kostenträgern in Haupt-, Hilfs-
und allgemeine Kostenstellen
gegliedert werden:
- Hauptkostenstellen werden
nach den grundlegenden Funktionsbereichen (=
Leistungsstellen) im Unternehmen gebildet (z. B.
Materialbereich, Fertigungsbereich,
Verwaltungsbereich, Vertriebsbereich).
- Hilfskostenstellen
erbringen Leistungen für die Aufrechterhaltung
der Arbeit der Hauptkostenstellen (z. B. Bereich
technische Anlagen und Maschinen mit
Reparaturdienst; Konstruktionsabteilung u. a.).
- Allgemeine Kostenstellen
erbringen Leistungen für alle anderen Kosten-
und Leistungsstellen (z. B. Kantine; Fuhrpark;
Werkschutz und dgl.)
Hinsichtlich der Zahl und der Abgrenzung von
Kostenstellen muss ein vernünftiges Optimum gefunden
werden, denn folgendes ist zu bedenken:
Werden im Unternehmen viele
Kostenstellen gebildet, dann kann eine hohe
"Durchschaubarkeit" (Transparenz) in der
Kostenverursachung erreicht werden. Der Aufwand
für die dann notwendige Tiefe der
Kostenstellenrechnung wird den auf diese Weise
erzielten Informationsgewinn jedoch kaum
rechtfertigen.
Werden dagegen nur
wenige - im Grenzfall auch nur eine einzige
- Kostenstelle(n) gebildet, dann sinkt der Aufwand
für die Kostenstellenrechnung immens. Dafür ist aber
die Kostentransparenz nach Verantwortungsbereichen
nicht mehr gegeben
Eine eigenständige
Kostenstelle kann zum Beispiel auch für einen
örtlich anders gelagerten Außenbereich
des Unternehmens gebildet werden (z. B. Außenlager;
Kundendienst; Fertigungsstelle und dgl.).
Unterhält das Unternehmen eine Kantine, einen
größeren Fuhrpark und dgl., dann sollten auch diese
Einheiten als eigene Kostenstellen geführt werden.
Denkbar ist ferner auch die Bildung von
Kostenstellenplätzen innerhalb von
Hauptkostenstellen. Dies kann sich bei
hochautomatisierten Arbeitsplätzen als sinnvoll
erweisen, zumal dann Grundlagen für die
Maschinenstundenrechnung gegeben sind.
Siehe auch:
Kostenstellenrechnung,
Betriebsabrechnungsbogen. |
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