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Unter Auftrag ist die
mündlich oder schriftlich geäußerte
Willenserklärung eines Auftraggebers bzw.
Käufers (Privatperson, gewerbliches
Unternehmen, öffentliche Hand) zu verstehen,
ein bestimmtes Wirtschaftsgut zu den
angegebenen bzw. vereinbarten Bedingungen
entgeltlich zu erwerben bzw. zu erstellen.
Zu den
"Bedingungen" gehören die Angaben über Art,
Beschaffenheit und Güte des
Wirtschaftsgutes, über Preis, Liefer- und
Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort und
Gerichtsstand.
Liegt dem Käufer ein
ausführliches
Angebot
des Auftragnehmers, z.
B. eines Lieferanten oder eines
Dienstleistungsunternehmens vor, dann genügt
es, wenn sich der Auftraggeber bei der
Auftragserteilung auf dieses Angebot
bezieht.
Bei
Lieferungen wird der
Auftrag auch
Bestellung genannt. Ist der
Auftrag mit der Erstellung und
nutzungsfähigen Übergabe eines Werkes
(geistiger oder körperlicher Natur)
verbunden, ist der Auftrag an den Abschluss
eines Werkvertrages gebunden.
Betriebswirtschaftlich gesehen führen
Aufträge zu
Umsätzen für das Unternehmen.
Daher kommt dem Akquirieren von Aufträgen
existentielle Bedeutung zu. Die
Realisierung eines kundenspezifischen
Auftrages bedeutet für den
Auftragnehmer
"Planung, Durchführung und Abrechnung eines
Projekts " und dies erfordert den Einsatz
der Erkenntnisse, Mittel und Methoden eines
professionellen
Projektmanagements. Die
Betriebswirtschaft der Unternehmen wird
damit - anders ausgedrückt - zu einem
"Management by Project".
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