Auftrag Weiter Zurück Schließen

Unter Auftrag ist die mündlich oder schriftlich geäußerte Willenserklärung eines Auftraggebers bzw. Käufers (Privatperson, gewerbliches Unternehmen, öffentliche Hand) zu verstehen, ein bestimmtes Wirtschaftsgut zu den angegebenen bzw. vereinbarten Bedingungen entgeltlich zu erwerben bzw. zu erstellen.

Zu den "Bedingungen" gehören die Angaben über Art, Beschaffenheit und Güte des Wirtschaftsgutes, über Preis, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Liegt dem Käufer ein ausführliches Angebot des Auftragnehmers, z. B. eines Lieferanten oder eines Dienstleistungsunternehmens vor, dann genügt es, wenn sich der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf dieses Angebot bezieht.

Bei Lieferungen wird der Auftrag auch Bestellung genannt. Ist der Auftrag mit der Erstellung und nutzungsfähigen Übergabe eines Werkes (geistiger oder körperlicher Natur) verbunden, ist der Auftrag an den Abschluss eines Werkvertrages gebunden.

Betriebswirtschaftlich gesehen führen Aufträge zu Umsätzen für das Unternehmen. Daher kommt dem Akquirieren von Aufträgen existentielle Bedeutung zu.
Die Realisierung eines kundenspezifischen Auftrages bedeutet für den Auftragnehmer "Planung, Durchführung und Abrechnung eines Projekts " und dies erfordert den Einsatz der Erkenntnisse, Mittel und Methoden eines professionellen Projektmanagements.
Die Betriebswirtschaft der Unternehmen wird damit - anders ausgedrückt - zu einem "Management by Project".