|
|
|
|
Unter Produktsicherheit ist die Gewährleistung einer
sicheren Anwendung bzw. Nutzung technischer
Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte gemäß den
Bestimmungen im Gesetz über die Bereitstellung von
Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz" (ProdSG)
zu verstehen.
In § 1 des
ProdSG heißt es:
"(1) Dieses Gesetz gilt,
wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf
dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals
verwendet werden. (2) Dieses Gesetz gilt auch für
die Errichtung und den Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen
oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die
Beschäftigte gefährdet werden können ..."
Die allgemeinen Anforderungen an die Bereitstellung
von Produkten auf dem Markt werden in § 3
ProdSG festgelegt:
"(1) Soweit ein
Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach
§ 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf dem
Markt bereitgestellt werden, wenn es 1. die
darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt und 2.
die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder
sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1
aufgeführte Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder
vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.
(2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1
unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden,
wenn es bei bestimmungsgemäßer oder
vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und
Gesundheit von Personen nicht gefährdet..."
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der
CE-Kennzeichnung (CE
= Communautes Europennes , Europäische
Gemeinschaften) zu, denn ein freier Warenverkehr im
Europäischen Binnenmarkt kann nur dann zum Nutzen
der Bürger und der Unternehmen funktionieren, wenn
vor allem auch in Bezug auf Sicherheitsbestimmungen
und Sicherheitsniveaus bei Maschinen, Ausrüstungen,
Geräte u. a. innerhalb der EU eine weitgehende
Harmonisierung der technischen
Sicherheitsanforderungen erreicht und ständig
verbessert wird.
Das GS-Zeichen (GS =
Geprüfte Sicherheit) ist ein ausschließlich
nationales Prüf- und
Qualitätszeichen für technische
Arbeitsmittel sowie für jene verwendungsfähigen
Gebrauchsgegenstände, die vom
Produktsicherungsgesetz erfasst werden. Das
Anbringen dieses Zeichens an Produkte eines
Herstellers setzt voraus, dass eine akkreditierte
Prüfstelle (z. B. TÜV) das Produkt geprüft und
darüber ein Bestätigungsschreiben ausgestellt hat. |
|
|