Protektionismus Weiter Zurück Schließen

Als Protektionismus bezeichnet man - im Kontext zur Außenwirtschaft - alle Maßnahmen, mit denen ein Staat durch Schaffen von Handelshemmnissen versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um so den inländischen Markt zu schützen.

Protektionistische Maßnahmen können betreffen:

Maßnahme Wirkung
Erheben von Zöllen Zollabgaben sind eine Art von Steuern. Indem sie auf importierte Waren erhoben werden, verteuern sich diese Güter und machen sie preislich - im Vergleich zu gleichartigen inländischen Produkten - weniger attraktiv.
Festlegen von Einfuhrkontingenten Durch Einfuhrkontingente wird die Importmenge bestimmter Güter begrenzt. Ist das betreffende Kontingent (z. B. bei Agrarprodukten) ausgeschöpft, darf in einem definierten Zeitraum keine weitere Menge der betreffenden Güterart eingeführt werden.
Staatliche Subventionen Staatliche Beihilfen für bestimmte Wirtschaftsbereiche ermöglichen das Bestehen der betreffenden Unternehmen, auch wenn die realen Produktionskosten deutlich über dem Weltmarktpreis liegen.
Subventionen können sein: Steuererleichterungen, Gewährung zins- und tilgungsbegünstigter Kredite, direkte Finanzhilfen und andere. Beispielbereiche: Landwirtschaft, Bergbau, Solarindustrie.
Mittels Exportsubventionen wird der Export solcher inländischer Güter ermöglicht, die aufgrund der Produktionskosten keine Chance auf dem Weltmarkt hätten.
Konformitätsanforderungen Der Import bestimmter Waren kann auch dadurch erschwert werden, dass deren Einfuhr vom Erfüllen gewisser Standards (z.B. die CE-Kennzeichnung für Maschinen,  Bier nach „Deutschem Reinheitsgebot“ und dgl.) abhängig gemacht wird.

Die ersten beiden Maßnahmearten (Erheben von Zöllen und Festlegen von Einfuhrkontingenten) werden als tarifäre Handelshemmnisse, die beiden letzteren Maßnahmearten (Subventionen, Konformitätsforderungen) als nichttarifäre Handelshemmnisse bezeichnet.