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Als Protektionismus bezeichnet man
- im Kontext zur
Außenwirtschaft - alle Maßnahmen, mit denen ein
Staat durch Schaffen von Handelshemmnissen
versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt
zu benachteiligen, um so den inländischen Markt zu
schützen.
Protektionistische Maßnahmen können betreffen:
Maßnahme |
Wirkung |
Erheben von Zöllen |
Zollabgaben sind eine
Art von Steuern. Indem sie auf importierte
Waren erhoben werden, verteuern sich diese
Güter und machen
sie preislich - im Vergleich zu
gleichartigen inländischen Produkten -
weniger attraktiv. |
Festlegen von Einfuhrkontingenten |
Durch
Einfuhrkontingente wird die Importmenge
bestimmter Güter begrenzt. Ist das
betreffende Kontingent (z. B. bei
Agrarprodukten) ausgeschöpft, darf in einem
definierten Zeitraum keine weitere
Menge der betreffenden Güterart eingeführt
werden. |
Staatliche Subventionen |
Staatliche Beihilfen
für bestimmte Wirtschaftsbereiche
ermöglichen das Bestehen der betreffenden
Unternehmen, auch wenn die realen
Produktionskosten deutlich über dem
Weltmarktpreis liegen. Subventionen
können sein: Steuererleichterungen,
Gewährung zins- und tilgungsbegünstigter
Kredite, direkte Finanzhilfen und andere.
Beispielbereiche: Landwirtschaft, Bergbau,
Solarindustrie. Mittels
Exportsubventionen wird der Export
solcher inländischer Güter ermöglicht, die
aufgrund der
Produktionskosten keine Chance auf
dem Weltmarkt hätten. |
Konformitätsanforderungen |
Der Import bestimmter
Waren kann auch dadurch erschwert werden,
dass deren Einfuhr vom Erfüllen gewisser
Standards (z.B. die CE-Kennzeichnung für
Maschinen, Bier nach „Deutschem
Reinheitsgebot“ und dgl.) abhängig gemacht
wird. |
Die ersten beiden Maßnahmearten (Erheben von
Zöllen und Festlegen von Einfuhrkontingenten) werden
als tarifäre Handelshemmnisse, die
beiden letzteren Maßnahmearten (Subventionen,
Konformitätsforderungen) als nichttarifäre
Handelshemmnisse bezeichnet. |
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