Rembourskredit Weiter Zurück Schließen

Der Rembourskredit ist eine Sonderform des Akzeptkredits (Dokumentenakkreditiv) und dient als internationaler Bankkredit der kurzfristigen Finanzierung von Außenhandelsgeschäften.
Beim Rembourskredit zieht der Exporteur auf seine Bank einen Wechsel (Tratte). Die Bank akzeptiert und diskontiert diesen Wechsel gegen Einreichung von Dokumenten über die Warenlieferung, und zwar im Auftrag und auf Rechnung der Bank des Importeurs (siehe unten stehende Grafik).


Erläuterung:
1 Zwischen einem Exporteur und einem Importeur wird ein Kaufvertrag abgeschlossen.
2 Der Importeur gibt seiner Bank den Auftrag, einen Rembourskredit (ca. 90 Tage) zu Gunsten des Exporteurs zu eröffnen.
3 Die Bank des Importeurs eröffnet ein sog. Dokumentenakkreditiv und bittet die Bank des Exporteurs, den auf sie gezogenen Wechsel des Exporteurs zu akzeptieren.
4 Die Anzeige der Eröffnung des Dokumentenakkreditivs geht an den Exporteur. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, um den Kaufvertrag mit der Lieferung der Ware zu erfüllen.
5 Die Ware wird vom Exporteur versandt.
6 Der Exporteur zieht auf seine Bank eine Tratte und reicht diese zusammen mit den Versanddokumenten zur Akzeptierung ein.
7 Die Bank akzeptiert den Wechsel und diskontiert ihn zu Gunsten des Exporteurs. Damit ist für diesen das Geschäft abgeschlossen.
8 Die Bank des Exporteurs schickt die Dokumente an die Bank des Importeurs und teilt ihr mit, dass sie vereinbarungsgemäß gegenüber dem Exporteur unter Akzept steht.
9 Die Bank reicht die Dokumente an den Importeur weiter. Dieser kann nunmehr über die Ware verfügen.
10 Bei Fälligkeit des Akzepts belastet die Bank des Exporteurs die Bank des Importeurs für den Gegenwert der Warenlieferung.
11  Die Bank des Importeurs belastet daraufhin den Importeur (Abbuchung des Wechselbetrages). damit ist auch für den Importeur das Geschäft abgeschlossen.