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Der Rembourskredit ist eine
Sonderform des
Akzeptkredits (Dokumentenakkreditiv) und dient
als internationaler Bankkredit der kurzfristigen
Finanzierung von Außenhandelsgeschäften. Beim
Rembourskredit zieht der Exporteur auf seine Bank
einen
Wechsel (Tratte). Die Bank akzeptiert und
diskontiert diesen Wechsel gegen Einreichung von
Dokumenten über die Warenlieferung, und zwar im
Auftrag und auf Rechnung der Bank des Importeurs
(siehe unten stehende Grafik).
Erläuterung:
1 |
Zwischen
einem Exporteur und einem Importeur wird ein
Kaufvertrag abgeschlossen. |
2 |
Der
Importeur gibt seiner Bank den Auftrag,
einen Rembourskredit (ca. 90 Tage) zu
Gunsten des Exporteurs zu eröffnen. |
3 |
Die Bank
des Importeurs eröffnet ein sog.
Dokumentenakkreditiv und bittet die Bank des
Exporteurs, den auf sie gezogenen Wechsel
des Exporteurs zu akzeptieren. |
4 |
Die
Anzeige der Eröffnung des
Dokumentenakkreditivs geht an den Exporteur.
Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, um
den Kaufvertrag mit der Lieferung der Ware
zu erfüllen. |
5 |
Die Ware
wird vom Exporteur versandt. |
6 |
Der
Exporteur zieht auf seine Bank eine Tratte
und reicht diese zusammen mit den
Versanddokumenten zur Akzeptierung ein. |
7 |
Die Bank
akzeptiert den Wechsel und diskontiert ihn
zu Gunsten des Exporteurs. Damit ist für
diesen das Geschäft abgeschlossen. |
8 |
Die Bank
des Exporteurs schickt die Dokumente an die
Bank des Importeurs und teilt ihr mit, dass
sie vereinbarungsgemäß gegenüber dem
Exporteur unter Akzept steht. |
9 |
Die Bank
reicht die Dokumente an den Importeur
weiter. Dieser kann nunmehr über die Ware
verfügen. |
10 |
Bei
Fälligkeit des Akzepts belastet die Bank des
Exporteurs die Bank des Importeurs für den
Gegenwert der Warenlieferung. |
11 |
Die
Bank des Importeurs belastet daraufhin den
Importeur (Abbuchung des Wechselbetrages).
damit ist auch für den Importeur das
Geschäft abgeschlossen. |
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