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Bei einem Akzeptkredit zieht ein
Kunde einen
Wechsel auf sein
Kreditinstitut, das
diesen akzeptiert. Für das Kreditinstitut
entsteht damit die Verpflichtung, dem Inhaber des
Wechsels den entsprechenden Betrag bei Fälligkeit zu
zahlen. Der Kunde ist demgegenüber verpflichtet, dem
Kreditinstitut den entsprechenden Gegenwert des
Wechsels am Fälligkeitstag bereitzustellen.
Akzeptkredite sind eine wichtige Form der
kurzfristigen Fremdfinanzierung im
Umlaufmittelbereich. Sie werden allerdings nur an
sehr kreditwürdige Kunden vergeben.
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