Akzeptkredit Weiter Zurück Schließen

Bei einem Akzeptkredit zieht ein Kunde einen Wechsel auf sein Kreditinstitut, das diesen akzeptiert.
Für das Kreditinstitut entsteht damit die Verpflichtung, dem Inhaber des Wechsels den entsprechenden Betrag bei Fälligkeit zu zahlen. Der Kunde ist demgegenüber verpflichtet, dem Kreditinstitut den entsprechenden Gegenwert des Wechsels am Fälligkeitstag bereitzustellen.

Akzeptkredite sind eine wichtige Form der kurzfristigen Fremdfinanzierung im Umlaufmittelbereich. Sie werden allerdings nur an sehr kreditwürdige Kunden vergeben.