Restschuld Weiter Zurück Schließen

Die Restschuld ist bei einer Darlehenstilgung jene Schuld, die von der ursprünglichen Gesamtschuld nach Abzug aller bereits vorgenommenen Tilgungen verbleibt.
Ihre Ermittlung ist auf der Grundlage finanzmathematischer Beziehungen vorzunehmen, wobei die Unterschiede im Vorgehen nach der Annuitätentilgung und der Ratentilgung zu beachten sind.