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Die Restschuld ist bei einer
Darlehenstilgung
jene Schuld, die von der ursprünglichen Gesamtschuld
nach Abzug aller bereits vorgenommenen
Tilgungen verbleibt. Ihre Ermittlung ist auf
der Grundlage finanzmathematischer Beziehungen
vorzunehmen, wobei die Unterschiede im Vorgehen nach
der
Annuitätentilgung und der
Ratentilgung zu beachten sind.
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