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Unter Restwert ist jene
stichtagsbezogene Wertgröße eines abnutzbaren
Vermögensgegenstandes zu verstehen, der sich aus
den
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der bis zu diesem
Stichtag wirksam gemachten
Abschreibungen ergibt. Der Restwert
entspricht somit den fortgeführten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem sog.
Buchwert
des Wirtschaftsgutes.
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