Restwert Weiter Zurück Schließen

Unter Restwert ist jene stichtagsbezogene Wertgröße eines abnutzbaren Vermögensgegenstandes zu verstehen, der sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bis zu diesem Stichtag wirksam gemachten Abschreibungen ergibt.
Der Restwert entspricht somit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem sog. Buchwert des Wirtschaftsgutes.