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Als Darlehen wird jede Zuführung
von finanziellen Mitteln durch externe Kapitalgeber
verstanden, die mit folgenden Regelungen
(Vereinbarungen) verbunden ist:
- die Laufzeit
des Darlehens (bis zur vollständigen
Tilgung)
beträgt vier Jahre und mehr,
- die Tilgung des
Darlehens kann in Form einer
Annuitätentilgung oder
in Form einer
Ratentilgung
oder in Form einer
Endfälligkeitstilgung vereinbart werden,
- die zu zahlenden
Zinsen (als
'Preis' für das gewährte Darlehen) können zu einem
festen Zinssatz - bezogen auf die Restschuldsumme -
vereinbart oder durch Zinsgleitklauseln (mit
Anpassung an den Marktzins) aktualisiert werden.
Zu diesen Grundmerkmalen der
Darlehensfinanzierung können weitere Komponenten
hinzukommen.
Beispiele:
a) Es kommt ein sog.
Disagio (= Damnum) zur Anwendung, das heißt, dem
Kreditnehmer wird ein Betrag ausgezahlt, der der
Darlehenssumme gemindert um den Betrag des Damnums
entspricht. Zu tilgen ist die ursprüngliche
Darlehenssumme.
b) Es werden tilgungsfreie Jahre
vereinbart, das heißt, in diesem Zeitraum besteht
der Kapitaldienst (Tilgungsrate + Zinsen) 'nur' aus
der Zahlung der Zinsen.
Als Sicherheiten dienen -
wenn immer möglich - Grundpfandrechte (mit
Eintragung von
Grundschulden oder von
Hypotheken)
oder entsprechende Bürgschaften. Darlehen werden
auf der Grundlage eines Kreditantrages und einer
entsprechenden
Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben.
Die Aufnahme von Darlehen als Form der
langfristigen Fremdfinanzierung ist mit folgenden
Wirkungen verbunden:
- Die Darlehensgeber haben vom
Grundsatz her kein Mitspracherecht bei der
Geschäftsführung. Ihr Rechtsanspruch ist auf
Rückzahlung des Darlehens in nomineller Höhe,
zuzüglich der vereinbarten Zinsen begrenzt.
- Der
Darlehensgeber ist weder am Gewinn noch am Verlust
der Einrichtung (Unternehmen u. a.) beteiligt.
- Die Darlehensaufnahme führt beim Kreditnehmer
(Unternehmen u. a.) zu einer festen
Liquiditätsbelastung, die im Falle von Auftrags- und
Umsatzrückgängen zu Liquiditätsengpässen führen
kann.
- Die zu zahlenden Fremdkapitalzinsen sind
steuerlich absetzbare Aufwendungen.
- Da Darlehen
vor allem zur Finanzierung von Investitionen in das
Anlagevermögen eingesetzt werden, muss die
Einrichtung mit den damit finanzierten Anlagegütern
auch hinreichend große
Erträge erwirtschaften, die
eine Tilgung des Darlehens aus Überschüssen
ermöglicht. Investitionen in das Anlagevermögen zum
alleinigen Zweck der Schaffung eines steuerlich
wirksamen Abschreibungsvolumens können aus dieser
Sicht "ins Auge gehen"!
Ganz entscheidend ist
somit, dass vor Vertragsunterzeichnung ein
Tilgungsplan erstellt wird, aus dem klar hervorgeht,
wie die Anfangsschuld schrittweise durch Tilgung
abgetragen wird, wie hoch der Schuldenstand am Ende
eines Jahres ist und welche Zinsen im laufenden Jahr
anfallen. Dieser Tilgungsplan ist sodann auf
monatliche Rückzahlungen (Tilgung + Zinsen) als
Abbuchung vom Geschäftskonto und damit als zu
benennende Größe des monatlichen
Liquiditätsabflusses aufzuschlüsseln. Die
konkrete Gestalt des Tilgungsplanes hängt davon ab,
nach welchem Verfahren die Tilgung vorgenommen
werden soll und ob ein Disagio in Anspruch genommen
wird, ob es tilgungsfreie Jahre gibt u. a. m
Siehe auch:
Tilgungsrechnung |
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