SV-Beiträge Weiter Zurück Schließen

Die gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung (SV-Beiträge) betreffen die Beiträge zur
  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung  und
  • Arbeitslosenversicherung.
Diese Beiträge sind - bei Vorliegen eines versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - vom Arbeitgeber entsprechend den gültigen Beitragssätzen zu ermitteln und an die jeweiligen SV-Träger zu festgelegten Fristen abzuführen.

Siehe:

SV-Rechengrößen-2014