Saldenbilanz Weiter Zurück Schließen

Unter Saldenbilanz sind Teilübersichten der Hauptabschlussübersicht zu verstehen:

Die (vorläufige) Saldenbilanz I (besser "Überschussbilanz") entsteht aus der Summenbilanz der Hauptabschlussübersicht. In ihr werden die Kontenüberschüsse - als Salden zwischen SOLL und HABEN - auf der Überschuss-Seite eingetragen.

In der Saldenbilanz II werden diejenigen Salden eingetragen, die sich nach notwendigen Umbuchungen (z. B. Buchung der Abschreibung auf Sachanlagen, Abschluss des Privatkontos über das Eigenkapitalkonto, Bildung von Rückstellungen, Durchführung zeitlicher Abgrenzungen u. a. m.) ergeben.
Die Saldenbilanz II ist die endgültige Saldenbilanz. Diese wird in die Schlussbilanz übergeleitet.