|
|
|
|
Unter Saldenbilanz sind
Teilübersichten der
Hauptabschlussübersicht zu verstehen:
Die (vorläufige) Saldenbilanz I
(besser "Überschussbilanz") entsteht aus der
Summenbilanz der Hauptabschlussübersicht. In ihr
werden die Kontenüberschüsse - als Salden zwischen
SOLL und HABEN - auf der Überschuss-Seite
eingetragen.
In der Saldenbilanz II
werden diejenigen Salden eingetragen, die sich nach
notwendigen Umbuchungen (z. B. Buchung der
Abschreibung auf Sachanlagen, Abschluss des
Privatkontos über das Eigenkapitalkonto, Bildung von
Rückstellungen, Durchführung zeitlicher Abgrenzungen
u. a. m.) ergeben. Die Saldenbilanz II ist die
endgültige Saldenbilanz. Diese wird in die
Schlussbilanz übergeleitet.
|
|
|