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							|  | Als Saldenvortrag bezeichnet man 
							ein Hilfskonto, das im Rahmen der EDV-unterstützten
							
							Buchführung bei der Aufstellung der ersten
							
							Eröffnungs-bzw. Anfangsbilanz zum Vortragen der 
							Salden aus den aktiven und passiven
							
							Bestandskonten der Schlussbilanz des Vorjahres 
							benötigt wird. 
 In
							DATEV-Kontenrahmen 
							wird hierfür das Konto 9000 (Saldenvorträge 
							Sachkonten) verwendet.
 
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