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Als Saldenvortrag bezeichnet man
ein Hilfskonto, das im Rahmen der EDV-unterstützten
Buchführung bei der Aufstellung der ersten
Eröffnungs-bzw. Anfangsbilanz zum Vortragen der
Salden aus den aktiven und passiven
Bestandskonten der Schlussbilanz des Vorjahres
benötigt wird.
In
DATEV-Kontenrahmen
wird hierfür das Konto 9000 (Saldenvorträge
Sachkonten) verwendet.
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