Saldenvortrag Weiter Zurück Schließen

Als Saldenvortrag bezeichnet man ein Hilfskonto, das im Rahmen der EDV-unterstützten Buchführung bei der Aufstellung der ersten Eröffnungs-bzw. Anfangsbilanz zum Vortragen der Salden aus den aktiven und passiven Bestandskonten der Schlussbilanz des Vorjahres benötigt wird.

In DATEV-Kontenrahmen wird hierfür das Konto 9000 (Saldenvorträge Sachkonten) verwendet.