Skonto Weiter Zurück Schließen

Skonto ist ein Preisnachlass, der vom Lieferanten gewährt und vom Abnehmer für eine frühere Bezahlung des Rechnungspreises innerhalb der gesetzten Skontofrist in Anspruch genommen werden kann.
Die Gewährung eines Skontos ist mit dem Lieferantenkredit verbunden:


Dem Abnehmer eines Wirtschaftsgutes wird ein Zahlungsziel (zur entgeltlichen Begleichung des Rechnungspreises für dieses Gut) gewährt.

Um diesen Abnehmer dennoch zu einer kurzfristigen Bezahlung des Rechnungspreises 'anzureizen', wird der Lieferer die in der Rechnung angegebene Zahlungsregelung, z. B. in der meist verwendeten Ausdrucksweise "Zahlbar innerhalb x Tagen netto", dahingehend erweitern, dass der Abnehmer bei früherer Zahlung innerhalb eines (kurzen) Zeitraums - der sog. Skontofrist - einen prozentualen Abzug vom vereinbarten Rechnungspreis vornehmen kann.
Man könnte nun annehmen, dass diese 'Ersparnis' (des Abnehmers) für den Lieferer ein Verlust darstellt. Dem ist aber nicht so, denn der Lieferer wird vor Rechnungslegung an den Abnehmer seinen kalkulierten Barpreis um den Skontobetrag modifizieren und den Zielpreis (für den Abnehmer) nach folgender Rechnung bestimmen:



Beispiel: Ein Unternehmen hat für ein Produkt ein Barverkaufspreis von BVP = 1.000,00 EUR/ME kalkuliert. Dem Abnehmer wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen gewährt.
Falls die Rechnung jedoch innerhalb einer Skontofrist von 10 Tagen beglichen wird, kann der Abnehmer ein angebotenes Skonto von 3 % nutzen.

Ermittlung des Zielverkaufspreis ZVP: ZVP1.000,00 EUR / (1 - 3/100) = 1.030,93 EUR.
Wenn der Abnehmer die Rechnung innerhalb der Skontofrist von - beispielsweise 7 Tagen - begleicht, wird er von den 1.030,93 EUR die eingeräumten 3 % (= 30,93 EUR) abziehen und somit 1.000,00 EUR überweisen.

Dem Einrechnen eines Skontos sind in der Praxis jedoch Grenzen gesetzt, vor allem dann, wenn die Preise für die zu liefernden Güter wegen starker Preiskonkurrenz sehr 'eng' kalkuliert werden müssen. Dann würde durch das Einrechnen eines Skontos ein Preis entstehen, der vom Abnehmer nicht akzeptiert wird, da es andere Anbieter geben wird, die einen günstigeren Preis veranschlagen.

In der Praxis interessiert vor allem die Frage, wann für den Abnehmer die Inanspruchnahme des Skonto-Angebots so interessant ist, dass er bereit wäre, die eingegangene Rechnung in der gesetzten Skontofrist auch dann zu bezahlen, wenn er deshalb sein Konto (im Rahmen der Kreditlinie = Kontokorrentkredit-Spielraum) 'überzieht'.

Die Inanspruchnahme eines Skonto-Angebots ist immer dann günstig, wenn der Zinssatz der Bank für das 'Überziehen' des Kontos (Symbol: i [%])kleiner ist als die auf das Jahr (mit 360 Tagen) hochgerechneten 'Kapitalkosten' des Lieferantenkredits (Symbol k [%]). Die für diese Vergleichsrechnung angewendete 'Faustformel' für k lautet:



Es bedeuten:

k     Kapitalkosten des Lieferantenkredits [% p. a.],
s     Skontosatz [%]
tZZ  Zahlungsziel [d]
tS    Skontofrist [d]

Im obigen Beispiel errechnen sich die Kapitalkosten k wie folgt:

k = 3 * 360 / (30 - 10) = 54 % p. a.

Wenn der Unternehmer das angebotene Skonto nicht in Anspruch nimmt, entspricht der Lieferantenkredit einem Zinssatz von 54 % p. a.!
Es ist erkennbar, dass die Inanspruchnahme des Skontos i. d. R. bei kurzen Skonto-Bezugsspannen (Differenz zwischen tZZ und tS) günstig ist.
Der Vorteil der Inanspruchnahme des Skontos wird erst aufgehoben, wenn ein sehr langes Zahlungsziel gewährt wird.