|
|
|
|
Skonto ist ein Preisnachlass, der
vom Lieferanten gewährt und vom Abnehmer für eine
frühere Bezahlung des Rechnungspreises innerhalb der
gesetzten Skontofrist in Anspruch genommen werden
kann. Die Gewährung eines Skontos ist mit dem
Lieferantenkredit verbunden:
Dem Abnehmer eines Wirtschaftsgutes wird ein
Zahlungsziel (zur entgeltlichen Begleichung des
Rechnungspreises für dieses Gut) gewährt.
Um
diesen Abnehmer dennoch zu einer kurzfristigen
Bezahlung des Rechnungspreises 'anzureizen', wird
der Lieferer die in der Rechnung angegebene
Zahlungsregelung, z. B. in der meist verwendeten
Ausdrucksweise "Zahlbar innerhalb x
Tagen netto", dahingehend erweitern, dass der
Abnehmer bei früherer Zahlung innerhalb eines
(kurzen) Zeitraums - der sog. Skontofrist - einen
prozentualen Abzug vom vereinbarten Rechnungspreis
vornehmen kann. Man könnte nun annehmen, dass
diese 'Ersparnis' (des Abnehmers) für den Lieferer
ein Verlust darstellt. Dem ist aber nicht so, denn
der Lieferer wird vor Rechnungslegung an den
Abnehmer seinen kalkulierten Barpreis um den
Skontobetrag modifizieren und den Zielpreis (für den
Abnehmer) nach folgender Rechnung bestimmen:
Beispiel: Ein Unternehmen hat
für ein Produkt ein Barverkaufspreis von BVP
= 1.000,00
EUR/ME kalkuliert. Dem Abnehmer wird ein
Zahlungsziel von 30 Tagen gewährt.
Falls die Rechnung jedoch innerhalb einer
Skontofrist von 10 Tagen beglichen
wird, kann der Abnehmer ein angebotenes Skonto von 3
% nutzen.
Ermittlung des Zielverkaufspreis
ZVP: ZVP = 1.000,00
EUR / (1 - 3/100) = 1.030,93
EUR. Wenn der Abnehmer die Rechnung innerhalb der
Skontofrist von - beispielsweise 7
Tagen - begleicht, wird er von den 1.030,93
EUR die eingeräumten 3 % (= 30,93
EUR) abziehen und somit 1.000,00
EUR überweisen.
Dem Einrechnen eines Skontos
sind in der Praxis jedoch Grenzen gesetzt, vor allem
dann, wenn die Preise für die zu liefernden Güter
wegen starker Preiskonkurrenz sehr 'eng' kalkuliert
werden müssen. Dann würde durch das Einrechnen eines
Skontos ein Preis entstehen, der vom Abnehmer nicht
akzeptiert wird, da es andere Anbieter geben wird,
die einen günstigeren Preis veranschlagen.
In
der Praxis interessiert vor allem die Frage, wann
für den Abnehmer die Inanspruchnahme des
Skonto-Angebots so interessant ist, dass er bereit
wäre, die eingegangene Rechnung in der gesetzten
Skontofrist auch dann zu bezahlen, wenn er deshalb
sein Konto (im Rahmen der Kreditlinie =
Kontokorrentkredit-Spielraum) 'überzieht'.
Die Inanspruchnahme eines Skonto-Angebots ist
immer dann günstig, wenn der
Zinssatz
der Bank für das 'Überziehen' des Kontos (Symbol:
i [%])kleiner ist als die auf das
Jahr (mit 360 Tagen) hochgerechneten 'Kapitalkosten'
des Lieferantenkredits (Symbol k [%]).
Die für diese Vergleichsrechnung angewendete
'Faustformel' für k lautet:
Es bedeuten:
k
Kapitalkosten des Lieferantenkredits [% p. a.],
s
Skontosatz [%] tZZ
Zahlungsziel [d] tS
Skontofrist [d]
Im obigen
Beispiel errechnen sich die Kapitalkosten k wie
folgt:
k = 3 * 360 / (30 - 10) = 54 %
p. a.
Wenn der Unternehmer das
angebotene Skonto nicht in Anspruch
nimmt, entspricht der Lieferantenkredit einem
Zinssatz von 54 % p. a.! Es
ist erkennbar, dass die Inanspruchnahme des Skontos
i. d. R. bei kurzen Skonto-Bezugsspannen (Differenz
zwischen tZZ und tS) günstig ist.
Der Vorteil der
Inanspruchnahme des Skontos wird erst aufgehoben,
wenn ein sehr langes Zahlungsziel gewährt wird.
|
|
|