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Der Lieferantenkredit ist eine Form
der
kurzfristigen Fremdfinanzierung. Diese
Finanzierungsform entsteht dann, wenn ein Lieferer
in der zugehörigen Rechnung zum Ausdruck bringt,
dass die Bezahlung des Gutes durch den Abnehmer (als
geldliche Gegenleistung) erst später, nach Ablauf
eines gesetzten
Zahlungsziels (z. B. 14 Tage, 30 Tage usw.)
erfolgen kann. Mit anderen Worten: Der Lieferer
stundet dem Abnehmer die Begleichung des Kaufpreises
(=
Kreditor).
Für den Lieferanten ist die
Gewährung eines Zahlungsziels ein eindeutiges
absatzpolitisches Instrument: Er möchte Umsätze
tätigen und interessierte Kunden (als Abnehmer
seiner Güter) an sich binden, denn durch wiederholte
Gewährung eines Lieferantenkredits an immer den
gleichen Abnehmer entsteht zwischen Lieferer und
Abnehmer faktisch eine dauerhafte Beziehung (Kundenbindung
mit Kreditgewährung).
Für den
Abnehmer entstehen durch die
Finanzierungsform 'Lieferantenkredit' auch eine
Reihe von Vorteilen: Ein Lieferantenkredit wird
formlos, in der Regel ohne vorherige Kreditprüfung
des Abnehmers, gewährt und ist durch
Eigentumsvorbehalt abgesichert. Der
Lieferantenkredit entlastet temporär die
Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers, mehr noch, er
(der Abnehmer) kann den Lieferantenkredit auch dann
in Anspruch nehmen, wenn die bei seiner Bank
eingeräumte Kreditlinie (für das 'Überziehen' seines
Kontos) ausgeschöpft ist.
Um den Abnehmer
dennoch zu einer kurzfristigen Bezahlung des
Rechnungspreises 'anzureizen', wird der Lieferer die
in der Rechnung angegebene Zahlungsregelung, z. B.
in der meist verwendeten Ausdrucksweise 'Zahlbar
innerhalb . . . Tagen netto', dahingehend erweitern,
dass der Abnehmer bei früherer Zahlung innerhalb
eines (kurzen) Zeitraums - der sog. Skontofrist -
einen prozentualen Abzug vom vereinbarten
Rechnungspreis vornehmen kann. Dieses sog.
Skonto
ist somit ein Preisnachlass für frühere Zahlung
innerhalb der gesetzten Skontofrist. Siehe auch:
Kapitalbindungsdauer.
Es liegt auf der Hand,
dass die Inanspruchnahme des Skontos dann sinnvoll
ist, wenn die dadurch erreichte Ersparnis mehr
ausmacht als die Zinsen, die von der Bank wegen des
Überziehens des Kontos berechnet werden. In der
Praxis wird hierzu folgende Faustformel angewendet:
Man beachte: Lieferantenkredite sind
teuer!
Dies begründet sich daraus,
dass der Lieferant den Zielverkaufspreis ZVP
[EUR] - ausgehend vom Barverkaufspreis BVP
unter Anwendung des Skontosatzes s
(hier als Dezimalwert) - wie folgt berechnet:
ZVP = BVP /1 - s) .
Der
Zielverkaufspreis ZVP wird somit
"aufgeblasen", da der Lieferant sicher gehen will,
dass er - im Falle der Inanspruchnahme des Skontos -
wenigstens den Barverkaufspreis BVP
als Entgelt erhält! |
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