Lieferantenkredit Weiter Zurück Schließen

Der Lieferantenkredit ist eine Form der kurzfristigen Fremdfinanzierung.
Diese Finanzierungsform entsteht dann, wenn ein Lieferer in der zugehörigen Rechnung zum Ausdruck bringt, dass die Bezahlung des Gutes durch den Abnehmer (als geldliche Gegenleistung) erst später, nach Ablauf eines gesetzten Zahlungsziels (z. B. 14 Tage, 30 Tage usw.) erfolgen kann.
Mit anderen Worten: Der Lieferer stundet dem Abnehmer die Begleichung des Kaufpreises (= Kreditor).


Für den Lieferanten ist die Gewährung eines Zahlungsziels ein eindeutiges absatzpolitisches Instrument: Er möchte Umsätze tätigen und interessierte Kunden (als Abnehmer seiner Güter) an sich binden, denn durch wiederholte Gewährung eines Lieferantenkredits an immer den gleichen Abnehmer entsteht zwischen Lieferer und Abnehmer faktisch eine dauerhafte Beziehung (Kundenbindung mit Kreditgewährung).

Für den Abnehmer entstehen durch die Finanzierungsform 'Lieferantenkredit' auch eine Reihe von Vorteilen:
Ein Lieferantenkredit wird formlos, in der Regel ohne vorherige Kreditprüfung des Abnehmers, gewährt und ist durch Eigentumsvorbehalt abgesichert.
Der Lieferantenkredit entlastet temporär die Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers, mehr noch, er (der Abnehmer) kann den Lieferantenkredit auch dann in Anspruch nehmen, wenn die bei seiner Bank eingeräumte Kreditlinie (für das 'Überziehen' seines Kontos) ausgeschöpft ist.

Um den Abnehmer dennoch zu einer kurzfristigen Bezahlung des Rechnungspreises 'anzureizen', wird der Lieferer die in der Rechnung angegebene Zahlungsregelung, z. B. in der meist verwendeten Ausdrucksweise 'Zahlbar innerhalb . . . Tagen netto', dahingehend erweitern, dass der Abnehmer bei früherer Zahlung innerhalb eines (kurzen) Zeitraums - der sog. Skontofrist - einen prozentualen Abzug vom vereinbarten Rechnungspreis vornehmen kann. Dieses sog. Skonto ist somit ein Preisnachlass für frühere Zahlung innerhalb der gesetzten Skontofrist.
Siehe auch: Kapitalbindungsdauer.

Es liegt auf der Hand, dass die Inanspruchnahme des Skontos dann sinnvoll ist, wenn die dadurch erreichte Ersparnis mehr ausmacht als die Zinsen, die von der Bank wegen des Überziehens des Kontos berechnet werden.
In der Praxis wird hierzu folgende Faustformel angewendet:



Man beachte: Lieferantenkredite sind teuer!

Dies begründet sich daraus, dass der Lieferant den Zielverkaufspreis ZVP [EUR] - ausgehend vom Barverkaufspreis BVP unter Anwendung des Skontosatzes s (hier als Dezimalwert) - wie folgt berechnet:

ZVP = BVP /1 - s) .

Der Zielverkaufspreis ZVP wird somit "aufgeblasen", da der Lieferant sicher gehen will, dass er - im Falle der Inanspruchnahme des Skontos - wenigstens den Barverkaufspreis BVP als Entgelt erhält!