Ein
Kontokorrentkredit ist ein Dispositionskredit,
der einem Kreditnehmer (z. B. einem Unternehmen) von
einem Kreditgeber (hier: Haus-Bank des Unternehmens)
eingeräumt wird, um dem Kreditnehmer einen täglich
möglichen Zugriff zu finanziellen Mitteln bis zu
einer, durch die sog.
Kreditlinie bestimmten Maximalhöhe ohne weitere
Rücksprache mit dem Kreditgeber zu erlauben.
Die
Kreditlinie darf nicht unterschritten werden, es sei
denn, dass ein Überziehungskredit (zu noch höheren
Zinssätzen) vereinbart wurde.
Dabei wird davon ausgegangen, dass der Kreditnehmer
den Hauptteil seines
Zahlungsverkehrs über das betreffende
Kreditinstitut realisiert und unter diesen Zahlungen
auch regelmäßige
Einzahlungen zu verzeichnen sind.
Die
Laufzeit dieses Kredits wird in der Regel auf 6
Monate befristet. Diese Frist kann durch
Prolongation
laufend verlängert werden, so dass aus dem
kurzfristigen der Wirkung nach ein langfristiger
Kredit wird.
Die
Zinsen
für den Kontokorrentkredit liegen ca. 4 bis 8 % über
den üblichen Geldmarktzinsen.
Bestimmenden Einfluss auf die Zinshöhe hat die
Bewertung der Bonität
des Unternehmens. Dieser Aspekt wird sich beim
Übergang zur Anwendung der Kreditvergaberegelungen
nach BASEL III noch
verstärken.
Es ist verständlich,
dass ein Kreditgeber erst nach eingehender Prüfung
und nach Stellen von
Sicherheiten (z. B. über Bürgschaften,
Abtretung von Forderungen an Dritte u. a.) bereit
sein wird, dem Kreditnehmer einen derartigen
Kontokorrentkredit einzuräumen.
Die Inanspruchnahme
des Kontokorrentkredits ist aber mit erheblichen
Kapitalkosten (=
Soll-Zinsen auf dem Bank-Konto) verbunden.
Der
Kontokorrentkredit ist eine wichtige Form der
kurzfristigen
Fremdfinanzierung.
Ein Kontokorrentkredit hat für beide Partner Vorteile:
Das Unternehmen kann diesen
Kredit sehr flexibel nutzen, z. B. für die
Absicherung pünktlicher Lohn- und Gehaltszahlungen,
zur Skontoausnutzung, zur Finanzierung von
Beschäftigungsspitzen im Saisongeschäft, zur
Vorfinanzierung zu erstellender Leistungen und dgl.
mehr. Ein nicht oder kaum in Anspruch genommener
Kontokorrentkredit stellt eine wichtige
Liquiditätsreserve dar und erlaubt daher dem
Unternehmen, geringere liquide Mittel im Sinne der
Barliquidität zu halten. Das
Kreditinstitut kann das Risiko durch
Abverlangen von Sicherheiten, z. B. über Bürgschaft
des Unternehmers, Zession (Forderungsabtretung),
Pfandrecht, Sicherungsübereignung u. a. mindern und
zugleich über die relativ hohen Zinssätze
auch gut verdienen, und dies seit geraumer Zeit, da
die Zinssätze für die Refinanzierung der Banken über
die EZB überaus niedrig sind!
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