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Unter Software ist die Gesamtheit
von Programmen mit der zugehörigen Dokumentation zu
verstehen, die ein Anwender benötigt, um Aufgaben
mit Hilfe der Elektronischen Datenverarbeitung bzw.
unter Einsatz von
CAx-Technologien, Personalcomputer und/oder der
Nutzung von Online-Diensten (E-Mail, Internet) zu
lösen.
Üblicherweise wird zwischen
- Systemsoftware
(Betriebssysteme wie
Windows, Unix u.a., die dem Aktivieren der
Hardware dienen),- Anwendungssoftware
(Standardsoftware wie WORD, EXCEL, Branchensoftware
und aufgabenbezogene Software) sowie
- Software-Tools (z. B. Grafik-Tools,
Antivirenprogramme)
unterschieden.
Das hohe Tempo
bei der Entwicklung immer leistungsfähiger Software
zwingt die Anwender, auch ihre Hardware immer wieder
zu erneuern, da neue Softwareprodukte auf bisheriger
technischer Basis nicht oder nicht zufriedenstellend
"laufen". Software mit Anschaffungskosten über
410,00 EUR werden als immaterielle
Vermögensgegenstände aktiviert. Für
selbsterstellte Softwareprodukte besteht nach den
Vorschriften des HGB Aktivierungsverbot.
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