Software Weiter Zurück Schließen

Unter Software ist die Gesamtheit von Programmen mit der zugehörigen Dokumentation zu verstehen, die ein Anwender benötigt, um Aufgaben mit Hilfe der Elektronischen Datenverarbeitung bzw. unter Einsatz von CAx-Technologien, Personalcomputer und/oder der Nutzung von Online-Diensten (E-Mail, Internet) zu lösen.

Üblicherweise wird zwischen
  • Systemsoftware (Betriebssysteme wie Windows,  Unix u.a., die dem Aktivieren der Hardware dienen),
  • Anwendungssoftware (Standardsoftware wie WORD, EXCEL, Branchensoftware und aufgabenbezogene Software) sowie
  • Software-Tools (z. B. Grafik-Tools, Antivirenprogramme)
unterschieden.

Das hohe Tempo bei der Entwicklung immer leistungsfähiger Software zwingt die Anwender, auch ihre Hardware immer wieder zu erneuern, da neue Softwareprodukte auf bisheriger technischer Basis nicht oder nicht zufriedenstellend "laufen".
Software mit Anschaffungskosten über 410,00 EUR werden als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.
Für selbsterstellte Softwareprodukte besteht nach den Vorschriften des HGB Aktivierungsverbot.