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Als Sondereinzelkosten bezeichnet
man jene in Geld ausgedrückte Aufwendungen, die
zusätzlich zu den "normalen"
Fertigungs- bzw.
Vertriebskosten entstehen, um einen
Kundenauftrag zu realisieren.
Je nach dem
Sachbezug wird zwischen Sondereinzelkosten
der Fertigung (z. B. Einsatz besonderer
Werkstoffe, Einsatz von Spezialwerkzeugen u.a.) und
Sondereinzelkosten des Vertriebs
(z. B. spezielle Verpackungen,
Transportversicherungen und dgl.) unterschieden.
Sondereinzelkosten können - wie generell alle
Einzelkosten - direkt einem
Kostenträger (Produkt, Leistung, Auftrag)
zugerechnet werden. Sie werden daher auch in der
Kalkulation der Selbstkosten als Einzelkosten
ausgewiesen.
Siehe:
Preiskalkulation,
Selbstkosten. |
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