Sondereinzelkosten Weiter Zurück Schließen

Als Sondereinzelkosten bezeichnet man jene in Geld ausgedrückte Aufwendungen, die zusätzlich zu den "normalen" Fertigungs- bzw. Vertriebskosten entstehen, um einen Kundenauftrag zu realisieren.

Je nach dem Sachbezug wird zwischen Sondereinzelkosten der Fertigung (z. B. Einsatz besonderer Werkstoffe, Einsatz von Spezialwerkzeugen u.a.) und Sondereinzelkosten des Vertriebs (z. B. spezielle Verpackungen, Transportversicherungen und dgl.) unterschieden.

Sondereinzelkosten können - wie generell alle Einzelkosten - direkt einem Kostenträger (Produkt, Leistung, Auftrag) zugerechnet werden. Sie werden daher auch in der Kalkulation der Selbstkosten als Einzelkosten ausgewiesen.

Siehe: Preiskalkulation, Selbstkosten.