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Kostenträger sind selbst
hergestellte
Erzeugnisse und
Leistungen, fremdbezogene
Handelswaren oder auch abgrenzbare
Aufträge,
denen verursachungsgerecht
Kosten
zugerechnet werden können.
Kostenträger
können Zwischenprodukte oder abgrenzbare
Teilleistungen sein.
Das Hauptmotiv für die Bestimmung von Kostenträgern
und für die Durchführung einer Kostenträgerrechnung
in Unternehmen ist das Interesse des Managements,
Antworten auf solche Fragen zu finden wie:
- Für welchen Zweck (Produkt,
Leistung, Auftrag) sind welche Kosten in welcher
Höhe zu kalkulieren bzw. im Ist tatsächlich
angefallen?
- Welcher
Preis
kann für die verschiedenen Kostenträger
kalkuliert werden und wie ist der ermittelte
Preis im Vergleich zu Produkten der Konkurrenz
zu bewerten?
- Wie hoch sind die
Herstellkosten der Produkte und Leistungen
im Hinblick auf die Bewertung der Eigenleistung
bzw. der Bestände an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen und Leistungen?
- Ist die Höhe der ermittelten Kosten
in Relation zur Leistung von
der Sache her begründet?
Es ist zu empfehlen, jedes verkaufsfähige
Produkt und jede abgrenzbare, einem Kunden in
Rechnung zu stellende Leistung als eigenen
Kostenträger zu bestimmen. Dies erhöht die
Transparenz ("Durchschaubarkeit") bei den
Herstellungskosten, den Selbstkosten und den
kalkulierten Preisen und ermöglicht es, die
Wirtschaftlichkeit und die Rentabilität der
Leistungserstellung und -verwertung bei Produkten,
Leistungen und Handelswaren im Plan-Ist-Vergleich zu
beurteilen.
Es ist ferner sinnvoll,
kundenspezifische Aufträge (mit verschiedenen
Produkten und Leistungen) als Kostenträger zu
bestimmen, insbesondere dann, wenn für den
Gesamtauftrag ein Preis vereinbart wurde.
Siehe auch:
Kostenträgerrechnung. |
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