Kostenträger Weiter Zurück Schließen

Kostenträger sind selbst hergestellte Erzeugnisse und Leistungen, fremdbezogene Handelswaren oder auch abgrenzbare Aufträge, denen verursachungsgerecht Kosten zugerechnet werden können.

Kostenträger können Zwischenprodukte oder abgrenzbare Teilleistungen sein.


Das Hauptmotiv für die Bestimmung von Kostenträgern und für die Durchführung einer Kostenträgerrechnung in Unternehmen ist das Interesse des Managements, Antworten auf solche Fragen zu finden wie:
  • Für welchen Zweck (Produkt, Leistung, Auftrag) sind welche Kosten in welcher Höhe zu kalkulieren bzw. im Ist tatsächlich angefallen?
  • Welcher Preis kann für die verschiedenen Kostenträger kalkuliert werden und wie ist der ermittelte Preis im Vergleich zu Produkten der Konkurrenz zu bewerten?
  • Wie hoch sind die Herstellkosten der Produkte und Leistungen im Hinblick auf die Bewertung der Eigenleistung bzw. der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen?
  • Ist die Höhe der ermittelten Kosten in Relation zur Leistung von der Sache her begründet?

Es ist zu empfehlen, jedes verkaufsfähige Produkt und jede abgrenzbare, einem Kunden in Rechnung zu stellende Leistung als eigenen Kostenträger zu bestimmen.
Dies erhöht die Transparenz ("Durchschaubarkeit") bei den Herstellungskosten, den Selbstkosten und den kalkulierten Preisen und ermöglicht es, die Wirtschaftlichkeit und die Rentabilität der Leistungserstellung und -verwertung bei Produkten, Leistungen und Handelswaren im Plan-Ist-Vergleich zu beurteilen.

Es ist ferner sinnvoll, kundenspezifische Aufträge (mit verschiedenen Produkten und Leistungen) als Kostenträger zu bestimmen, insbesondere dann, wenn für den Gesamtauftrag ein Preis vereinbart wurde.

Siehe auch: Kostenträgerrechnung.