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Sonderabschreibungen ermöglichen es
auf steuerrechtlicher Regelungen,
Wertminderungen bei Gütern des
Anlagevermögens in Ansatz zu bringen, die über
die handelsrechtlich zulässigen
Abschreibungsbeträge hinausgehen. Sie
begünstigen - aus wirtschaftspolitischen Gründen -
somit die Abschreibungsberechtigten. Beträgt ein
Sonderabschreibungssatz zum Beispiel 40 %,
dann können im Anschaffungsjahr - zusätzlich zum
berechneten linearen Abschreibungssatz - weitere
40 % von den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des Anlagegutes abgesetzt werden.
Siehe:
Investitionsabzugsbetrag.
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