Sonderabschreibung Weiter Zurück Schließen

Sonderabschreibungen ermöglichen es auf steuerrechtlicher Regelungen, Wertminderungen bei Gütern des Anlagevermögens in Ansatz zu bringen, die über die handelsrechtlich zulässigen Abschreibungsbeträge hinausgehen.
Sie begünstigen - aus wirtschaftspolitischen Gründen - somit die Abschreibungsberechtigten.
Beträgt ein Sonderabschreibungssatz zum Beispiel 40 %, dann können im Anschaffungsjahr - zusätzlich zum berechneten linearen Abschreibungssatz - weitere 40 % von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Anlagegutes abgesetzt werden.

Siehe: Investitionsabzugsbetrag.