Staatsausgaben Weiter Zurück Schließen

Die Ausgaben des Staates begründen sich aus den Aufgaben, die er in der Gesellschaft zu lösen hat.

Zu den primären Aufgaben des Bundes gehören vor allem die Bereiche Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Schutz der Zivilbevölkerung.
Die Erfüllung weiterer staatlichen Aufgaben ist grundsätzlich Sache der Länder (vgl. Art. 30 Grundgesetz).

Die sich aus der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben ergebenden Ausgaben betreffen vor allem
  • Personalausgaben im öffentlichen Dienst (ca. 10 % der Erwerbstätigen arbeiten in Deutschland im öffentlichen Dienst),
  • Ausgaben in Verbindung mit Sachaufwendungen (Güter und Dienstleistungen),
  • Ausgaben für Zinsen infolge der Kreditaufnahme,
  • Transferleistungen an private Haushalte,
  • Subventionen für Unternehmen.
Im Rahmen der Gesetze und in Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips fällt darüber hinaus den Gemeinden das Recht und die Pflicht zu, bestimmte Aufgaben im eigenen Verantwortungsbereich zu regeln.


Siehe auch: Staatseinnahmen, Staatsquote.