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Die Ausgaben des Staates
begründen sich aus den Aufgaben, die er in
der Gesellschaft zu lösen hat.
Zu
den primären Aufgaben des Bundes
gehören vor allem die Bereiche Auswärtige
Angelegenheiten, Verteidigung und Schutz der
Zivilbevölkerung. Die Erfüllung weiterer
staatlichen Aufgaben ist grundsätzlich Sache
der Länder (vgl. Art. 30
Grundgesetz).
Die sich aus der
Wahrnehmung staatlicher Aufgaben ergebenden
Ausgaben betreffen vor allem
- Personalausgaben im öffentlichen
Dienst (ca. 10 % der Erwerbstätigen
arbeiten in Deutschland im öffentlichen
Dienst),
- Ausgaben in Verbindung mit
Sachaufwendungen (Güter und
Dienstleistungen),
- Ausgaben für Zinsen infolge der
Kreditaufnahme,
- Transferleistungen an private
Haushalte,
- Subventionen für Unternehmen.
Im Rahmen der Gesetze
und in Umsetzung des
Subsidiaritätsprinzips fällt darüber
hinaus den Gemeinden
das Recht und die Pflicht zu, bestimmte
Aufgaben im eigenen
Verantwortungsbereich zu regeln.
Siehe auch:
Staatseinnahmen,
Staatsquote. |
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