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Steuern sind Geldleistungen, die
der Bund, die Länder bzw. die Gemeinden auf
gesetzlicher Grundlage in einer einseitig
festgesetzten Höhe und ohne direkte Gewährung von
Gegenleistungen zur Erzielung von Einnahmen allen
privaten Haushalten und Unternehmen auferlegt, die
den jeweiligen Tatbestand der Steuerpflicht
erfüllen.
Steuern sind die wichtigste
Aufkommensquelle für die Einnahmen der
Gebietskörperschaften und Hauptinstrument der
Finanzpolitik. Gesetzliche Grundlage für die
Erhebung von Steuern ist vor allem die
Abgabenordnung (AO).
Ausgehend von der Definition nach § 3
AO lassen sich folgende Merkmale von Steuern
kennzeichnen:
Nr. |
Merkmal |
Anmerkung |
1 |
Steuern
sind in Geld zu leisten. |
Demnach
sind Naturalleistungen (z. B. Ersatzdienste)
keine Steuern. Auch ist es nicht möglich,
eine Erbschaftsteuer durch Übereignung einer
Immobilie begleichen zu wollen. |
2 |
Für
gezahlte Steuern gibt es keine
spezielle Gegenleistung. |
Steuern
unterscheiden sich somit von Gebühren und
Abgaben. |
3 |
Steuern
werden "auferlegt". |
Steuern
stellen Zwangsabgaben an
den Staat dar. Dies ist das Merkmal der
Steuerhoheit des Staates. Spenden an
staatliche Einrichtungen sind somit keine
Steuern. |
4 |
Steuern
werden vom öffentlich-rechtlichen
Gemeinwesen erhoben. |
Das
öffentlich-rechtliche Gemeinwesen wird durch
die Gebietskörperschaften Bund, die Länder,
die Gemeinden, die Landkreise und die
Gemeindeverbände repräsentiert. |
5 |
Steuern
dienen dem Zweck der Erzielung von
Einnahmen. |
Hauptzweck der Erhebung von Steuern ist das
Erzielen von Einnahmen für die genannten
Gebietskörperschaften. Das Erzielen von
Einnahmen kann aber auch Nebenzweck sein.
Dies gilt z. B. für das Erheben von
Bußgeldern, Säumniszuschlägen und dgl. |
6 |
Steuern
werden von allen erhoben, die den Tatbestand
einer Steuerpflicht
(Leistungspflicht) erfüllen. |
Steuern
werden allen auferlegt, bei denen der
Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die
Leistungspflicht (Steuerpflicht) knüpft.
Dabei sind - gemäß dem Gleichheitsgrundsatz
nach Art. 3
GG - alle Steuerpflichtigen, die einen
bestimmten Sachverhalt erfüllen, in gleicher
Weise zu besteuern. |
Weitere Details:
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