Steuern Weiter Zurück Schließen

Steuern sind Geldleistungen, die der Bund, die Länder bzw. die Gemeinden auf gesetzlicher Grundlage in einer einseitig festgesetzten Höhe und ohne direkte Gewährung von Gegenleistungen zur Erzielung von Einnahmen allen privaten Haushalten und Unternehmen auferlegt, die den jeweiligen Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen.

Steuern sind die wichtigste Aufkommensquelle für die Einnahmen der Gebietskörperschaften und Hauptinstrument der Finanzpolitik.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Steuern ist vor allem die Abgabenordnung (AO).

Ausgehend von der Definition nach § 3 AO lassen sich folgende Merkmale von Steuern kennzeichnen:

Nr. Merkmal Anmerkung
1 Steuern sind in Geld zu leisten. Demnach sind Naturalleistungen (z. B. Ersatzdienste) keine Steuern. Auch ist es nicht möglich, eine Erbschaftsteuer durch Übereignung einer Immobilie begleichen zu wollen.
2 Für gezahlte Steuern gibt es keine spezielle Gegenleistung. Steuern unterscheiden sich somit von Gebühren und Abgaben.
3 Steuern werden "auferlegt". Steuern stellen Zwangsabgaben an den Staat dar. Dies ist das Merkmal der Steuerhoheit des Staates. Spenden an staatliche Einrichtungen sind somit keine Steuern.
4 Steuern werden vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhoben. Das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen wird durch die Gebietskörperschaften Bund, die Länder, die Gemeinden, die Landkreise und die Gemeindeverbände repräsentiert.
5 Steuern dienen dem Zweck der Erzielung von Einnahmen. Hauptzweck der Erhebung von Steuern ist das Erzielen von Einnahmen für die genannten Gebietskörperschaften. Das Erzielen von Einnahmen kann aber auch Nebenzweck sein. Dies gilt z. B. für das Erheben von Bußgeldern, Säumniszuschlägen und dgl.
6 Steuern werden von allen erhoben, die den Tatbestand einer Steuerpflicht (Leistungspflicht) erfüllen. Steuern werden allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht (Steuerpflicht) knüpft. Dabei sind - gemäß dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG - alle Steuerpflichtigen, die einen bestimmten Sachverhalt erfüllen, in gleicher Weise zu besteuern.

Weitere Details:
Steuern.pdf