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Steuern vom Einkommen und Ertrag |
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Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(Gewinnsteuern) werden jene
Steuern
bezeichnet, die sich auf den erwirtschafteten
Gewinn
eines Unternehmens beziehen.
In Deutschland
betrifft dies zur Zeit die
Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften),
die
Einkommensteuer (z. B. Gewinne aus
Gewerbebetrieb), die
Gewerbeertragsteuer und die Kirchensteuer.
Auch Ergänzungsabgaben wie der Solidaritätszuschlag
als
Annexsteuer zählen zu den Ertragsteuern.
Die Bemessungsgrundlage für die einzelnen
Ertragssteuerarten basiert nicht auf einer
eindeutigen betriebswirtschaftlichen Regelung,
sondern folgt den jeweils gültigen steuerrechtlichen
Vorschriften, insbesondere denen in den §§ 4
bis 7g
EStG.
Einordnung in die Gewinn- und
Verlustrechnung (unter Bezugnahme auf § 275
HGB):
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