Steuern vom Einkommen und Ertrag Weiter Zurück Schließen

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Gewinnsteuern) werden jene Steuern bezeichnet, die sich auf den erwirtschafteten Gewinn eines Unternehmens beziehen.

In Deutschland betrifft dies zur Zeit die Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften), die Einkommensteuer (z. B. Gewinne aus Gewerbebetrieb), die Gewerbeertragsteuer und die Kirchensteuer.
Auch Ergänzungsabgaben wie der Solidaritätszuschlag als Annexsteuer zählen zu den Ertragsteuern.

Die Bemessungsgrundlage für die einzelnen Ertragssteuerarten basiert nicht auf einer eindeutigen betriebswirtschaftlichen Regelung, sondern folgt den jeweils gültigen steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere denen in den §§ 4 bis 7g EStG.

Einordnung in die Gewinn- und Verlustrechnung (unter Bezugnahme auf § 275 HGB):