Steuerbilanz Weiter Zurück Schließen

Die nach geltenden steuerrechtlichen Vorschriften (AO, EStG, KStG  u. a.) erstellte Bilanz heißt Steuerbilanz.

Die Zielsetzung des Aufstellens einer Steuerbilanz ist darin zu sehen, eine solche Ermittlung des zu versteuernden Gewinns zu sichern, die eine weitgehend 'gerechte' Berechnung der Steuern vom Einkommen und Ertrag (Gewinnsteuern) ermöglicht.

Entsprechend dem Grundsatz der Maßgeblichkeit sind die in der Handelsbilanz ausgewiesenen Werte für das Vermögen und die Schulden des Unternehmens verbindlich für die Steuerbilanz.

Die Steuerbilanz darf nur dann von der Handelsbilanz abweichen, wenn steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Wertansatz bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern vorschreiben (siehe z. B. Sonderabschreibungen).