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Die nach geltenden steuerrechtlichen Vorschriften (AO,
EStG,
KStG u. a.) erstellte
Bilanz heißt Steuerbilanz.
Die Zielsetzung des Aufstellens einer
Steuerbilanz ist darin zu sehen, eine solche
Ermittlung des zu versteuernden
Gewinns
zu sichern, die eine weitgehend 'gerechte'
Berechnung der
Steuern
vom Einkommen und Ertrag (Gewinnsteuern)
ermöglicht.
Entsprechend dem
Grundsatz der Maßgeblichkeit sind die in der
Handelsbilanz ausgewiesenen Werte für das
Vermögen und die Schulden des Unternehmens
verbindlich für die Steuerbilanz.
Die
Steuerbilanz darf nur dann von der Handelsbilanz
abweichen, wenn steuerrechtliche Vorschriften einen
anderen Wertansatz bei der Bewertung von
Wirtschaftsgütern vorschreiben (siehe z. B.
Sonderabschreibungen).
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