Tilgung Weiter Zurück Schließen

Unter Tilgung ist eine schutzrechtlich vereinbarte Rückzahlung einer Verbindlichkeit, z. B. eines Darlehens, in einem oder mehreren Beträgen (= Tilgungsraten) innerhalb eines zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zeitraumes (= Tilgungsdauer) zu verstehen.

Bei Darlehensaufnahme kann die Tilgung als  Endfälligkeitstilgung oder als Ratentilgung oder als Annuitätentilgung  oder vereinbart werden.


Siehe auch: Tilgungsrechnung.