|
|
|
|
Unter Tilgung ist eine
schutzrechtlich vereinbarte Rückzahlung einer
Verbindlichkeit, z. B. eines
Darlehens,
in einem oder mehreren Beträgen (= Tilgungsraten)
innerhalb eines zwischen den Vertragspartnern
vereinbarten Zeitraumes (= Tilgungsdauer) zu
verstehen.
Bei Darlehensaufnahme kann die
Tilgung als Endfälligkeitstilgung oder als
Ratentilgung oder als
Annuitätentilgung
oder vereinbart werden.
Siehe auch:
Tilgungsrechnung. |
|
|