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Unter Tratte ist ein gezogener
Wechsel im Sinne einer Zahlungsaufforderung zu
verstehen. Der Aussteller des Wechsels fordert
den Bezogenen auf, die Wechselsumme zu einem
festgelegten späteren Zeitpunkt an einer
vereinbarten Zahlstelle zu zahlen.
Siehe auch:
Akzept.
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