Tratte Weiter Zurück Schließen

Unter Tratte ist ein gezogener Wechsel im Sinne einer Zahlungsaufforderung zu verstehen.
Der Aussteller des Wechsels fordert den Bezogenen auf, die Wechselsumme zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt an einer vereinbarten Zahlstelle zu zahlen.


Siehe auch: Akzept.