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Unter Akzept ist die
Annahmeerklärung in einem
Wechselgeschäft in dem
Sinne zu verstehen, dass sich der
Bezogene mit
seiner Unterschrift auf dem Wechsel verpflichtet,
den Wechsel am Fälligkeitstag einzulösen. Die
Zahlungsaufforderung (=
Tratte) wird durch die
Zahlungsverpflichtung ergänzt.
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