Akzept Weiter Zurück Schließen

Unter Akzept ist die Annahmeerklärung in einem Wechselgeschäft in dem Sinne zu verstehen, dass sich der Bezogene mit seiner Unterschrift auf dem Wechsel verpflichtet, den Wechsel am Fälligkeitstag einzulösen.
Die Zahlungsaufforderung (= Tratte) wird durch die Zahlungsverpflichtung ergänzt.