Umsatzsteuervoranmeldung Weiter Zurück Schließen

Als Umsatzsteuervoranmeldung bezeichnet man jenes amtliche Dokument, das vom Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (bei monatlicher Abrechnungspflicht) bzw. nach Ablauf eines Quartals (bei vierteljährlicher Abrechnungspflicht) auszufüllen und auf elektronischem Wege (System ELSTER) mit folgenden umsatzbezogenen Angaben beim Finanzamt einzureichen ist:
  • im Abrechnungszeitraum aus Umsatz erzielte Entgelte (differenziert nach Normalsteuersatz, ermäßigten Steuersatz und anderen Sonderpositionen),
  • die sich darauf beziehende Umsatzsteuertraglast,
  • der geltend gemachte Vorsteuerabzug und
  • die sich dann ergebende Umsatzsteuervorauszahlung (Umsatzsteuertraglast > Vorsteuer) bzw. der Umsatzsteuerüberschuss (Umsatzsteuertraglast < Vorsteuer).
Wird die Umsatzsteuervoranmeldung nicht oder verspätet abgegeben, kann das zuständige Finanzamt einen Verspätungszuschlag ansetzen.
Wird die Umsatzsteuervorauszahlung nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, berechnet das Finanzamt einen Säumniszuschlag.
Ergibt die Umsatzsteuervoranmeldung einem Umsatzsteuerüberschuss (Umsatzsteuertraglast < Vorsteuer), dann ist dieser Betrag dem Unternehmer vom zuständigen Finanzamt zu erstatten.


Siehe auch: Umsatzsteuer.