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Das Volkseinkommen (=
Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten) ist
die Summe der Entgelte, die den
Inländern (Institutionen und Personen, die
ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland haben)
für die Faktorleistungen aus
Arbeit, Boden, Kapital und Information in einer
Rechnungsperiode zugeflossen sind.
Im
Einzelnen kann die Zusammensetzung des
Volkseinkommens - als Entlohnung der
Produktionsfaktoren - wie folgt gekennzeichnet
werden:
Da eine differenzierte Erfassung der hier
aufgeführten Positionen schwierig ist, werden in der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unter der
Position "Volkseinkommen" nur zwei Positionen
unterschieden:
- Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit
(= Arbeitnehmerentgelt) sowie
- Einkommen aus Unternehmertätigkeit und
Vermögen (= Unternehmens- und
Vermögenseinkommen).
Bei den Arbeitnehmerentgelten wie bei jenen
Entgelten, die öffentliche Einkommensübertragungen
an private Haushalte darstellen (Renten, Pensionen,
Wohngeld), handelt es sich um autonome
Einkommen (lt. Tarifverträgen u. a.).
Alle anderen Einkommen (Unternehmer- und
Vermögenseinkommen) entstehen im Ergebnis von
Markthandlungen und sind
überwiegend abhängig vom Preisniveau und von Angebot
und Nachfrage.
Das verfügbare
Volkseinkommen ist jener Teil des Volkseinkommens,
der den privaten Haushalten hauptsächlich für den
privaten Konsum zur Verfügung steht. In der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird das
verfügbare Einkommen wie folgt ermittelt :
Das verfügbare Einkommen umfasst somit jenen
Betrag, der den privaten Haushalten nach der
Verteilung der Arbeitnehmerentgelte und der
Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie nach der
Umverteilung über empfangene und geleistete
Transfers für den Konsum und das
Sparen (abzüglich der Zunahme der
betrieblichen Versorgungsleistungen) zur Verfügung
steht. Das neue Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)
schreibt die Berechnung des verfügbaren Einkommens
a) nach dem Ausgabenkonzept sowie
b) nach dem Verbrauchskonzept vor. |
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