  | 
				
				
					| 
					
					 | 
				
				
					
  | 
				
				
					
						
						
							 | 
							
							Das Volkseinkommen (= 
							Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten) ist 
							die Summe der Entgelte, die den 
							Inländern (Institutionen und Personen, die 
							ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland haben) 
							für die Faktorleistungen aus 
							Arbeit, Boden,  Kapital und Information in einer 
							Rechnungsperiode zugeflossen sind.
  Im 
							Einzelnen kann die Zusammensetzung des 
							Volkseinkommens - als Entlohnung der
							
							Produktionsfaktoren - wie folgt gekennzeichnet 
							werden:
  
							
							 Da eine differenzierte Erfassung der hier 
							aufgeführten Positionen schwierig ist, werden in der 
							volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unter der 
							Position "Volkseinkommen" nur zwei Positionen 
							unterschieden:
							
								- Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit 
								(= Arbeitnehmerentgelt) sowie 
  
								- Einkommen aus Unternehmertätigkeit und 
								Vermögen (= Unternehmens- und 
								Vermögenseinkommen). 
 
							 
							Bei den Arbeitnehmerentgelten wie bei jenen 
							Entgelten, die öffentliche Einkommensübertragungen 
							an private Haushalte darstellen (Renten, Pensionen, 
							Wohngeld), handelt es sich um autonome 
							Einkommen (lt. Tarifverträgen u. a.). 
							Alle anderen Einkommen (Unternehmer- und 
							Vermögenseinkommen) entstehen im Ergebnis von
							Markthandlungen und sind 
							überwiegend abhängig vom Preisniveau und von Angebot 
							und Nachfrage.
  Das verfügbare 
							Volkseinkommen ist jener Teil des Volkseinkommens, 
							der den privaten Haushalten hauptsächlich für den 
							privaten Konsum zur Verfügung steht. In der 
							volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird das 
							verfügbare Einkommen wie folgt ermittelt :
  
							
							 Das verfügbare Einkommen umfasst somit jenen 
							Betrag, der den privaten Haushalten nach der 
							Verteilung der Arbeitnehmerentgelte und der  
							Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie nach der 
							Umverteilung über empfangene und geleistete 
							Transfers für den Konsum und das
							Sparen (abzüglich der Zunahme der 
							betrieblichen Versorgungsleistungen) zur Verfügung 
							steht.  Das neue Europäische System 
							Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 
							schreibt die Berechnung des verfügbaren Einkommens 
							a) nach dem Ausgabenkonzept sowie 
							b) nach dem Verbrauchskonzept vor.  | 
						 
						 
					 | 
				
				
					
  |