Volkseinkommen Weiter Zurück Schließen

Das Volkseinkommen (= Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten) ist die Summe der Entgelte, die den Inländern (Institutionen und Personen, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland haben) für die Faktorleistungen aus Arbeit, Boden,  Kapital und Information in einer Rechnungsperiode zugeflossen sind.

Im Einzelnen kann die Zusammensetzung des Volkseinkommens - als Entlohnung der Produktionsfaktoren - wie folgt gekennzeichnet werden:


Da eine differenzierte Erfassung der hier aufgeführten Positionen schwierig ist, werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unter der Position "Volkseinkommen" nur zwei Positionen unterschieden:
  • Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit (= Arbeitnehmerentgelt) sowie
  • Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (= Unternehmens- und Vermögenseinkommen).
Bei den Arbeitnehmerentgelten wie bei jenen Entgelten, die öffentliche Einkommensübertragungen an private Haushalte darstellen (Renten, Pensionen, Wohngeld), handelt es sich um autonome Einkommen (lt. Tarifverträgen u. a.).
Alle anderen Einkommen (Unternehmer- und Vermögenseinkommen) entstehen im Ergebnis von Markthandlungen und sind überwiegend abhängig vom Preisniveau und von Angebot und Nachfrage.

Das verfügbare Volkseinkommen ist jener Teil des Volkseinkommens, der den privaten Haushalten hauptsächlich für den privaten Konsum zur Verfügung steht.
In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird das verfügbare Einkommen wie folgt ermittelt :


Das verfügbare Einkommen umfasst somit jenen Betrag, der den privaten Haushalten nach der Verteilung der Arbeitnehmerentgelte und der
Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie nach der Umverteilung über empfangene und geleistete Transfers für den Konsum und das Sparen (abzüglich der Zunahme der betrieblichen Versorgungsleistungen) zur Verfügung steht.
Das neue Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) schreibt die Berechnung des verfügbaren Einkommens a) nach dem Ausgabenkonzept sowie b) nach dem Verbrauchskonzept vor.