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Unter Verwaltungsgemeinkosten sind
all jene in Geld bewerteten Aufwendungen in einer
Rechnungsperiode zu verstehen, die durch die
Geschäftsprozesse im Bereich des
Managements und der Allgemeinen Verwaltung
(Funktionsbereiche Personalverwaltung,
Rechnungswesen, Sicherheit u. a.) verursacht
wurden bzw. werden und die den jeweiligen
Kostenträgern nur indirekt, in der Regel auf Basis
der Herstellungskosten der Umsatzleistung,
zugerechnet werden.
Siehe auch:
Kostenstellen,
Zuschlagssätze |
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