Verwaltungsgemeinkosten Weiter Zurück Schließen

Unter Verwaltungsgemeinkosten sind all jene in Geld bewerteten Aufwendungen in einer Rechnungsperiode zu verstehen, die durch die Geschäftsprozesse im Bereich des Managements und der Allgemeinen Verwaltung (Funktionsbereiche Personalverwaltung, Rechnungswesen, Sicherheit u. a.)  verursacht wurden bzw. werden und die den jeweiligen Kostenträgern nur indirekt, in der Regel auf Basis der Herstellungskosten der Umsatzleistung, zugerechnet werden.


Siehe auch: Kostenstellen, Zuschlagssätze