Wechselkursmechanismus Weiter Zurück Schließen

Unter dem Wechselkursmechanismus (WKM II) ist das System der Bestimmung der Wechselkurse zwischen dem "Euro" und den Währungen der weiteren Mitglieder der Europäischen Union zu verstehen, die nicht der Euro-Zone angehören.
Bis zur Aufnahme in den Euro-Raum steht es den Beitrittsstaaten frei, sich sofort nach dem Beitritt zur EU am Wechselkursmechanismus (WKM II) zu beteiligen oder dies erst später zu tun.
Falls die Einführung des Euro angestrebt wird, ist die Teilnahme am WKM II jedoch Pflicht.

Mit dem Wechselkursmechanismus WKM II werden folgende Ziele verfolgt:
  • Herbeiführung der wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Konvergenz, insbesondere hinsichtlich der Preisstabilität in der EU,
  • Sicherung einer ständigen wechselkurspolitischen Zusammenarbeit in der EU (EZB-Rat),
  • Vorbereitung der EU-Länder, die noch nicht Mitglied des Euro-Raumes sind, auf die künftige Teilnahme am Euro-System.
Die Funktionsweise des WKM II kann wie folgt beschrieben werden:

Für die Währung des betreffenden EU-Landes wird ein Leitkurs zum Euro festgelegt. Der tatsächliche Kurs kann dann in einer Bandbreite von plus, minus 15 % um diesen Leitkurs schwanken.
Geringere Schwankungen drücken bereits Konvergenz, insbesondere Preisstabilität aus. Deshalb strebt die Europäische Kommission an, nur eine Bandbreite von "+ - 2,25 %" zuzulassen, was in der Regel auf den Widerstand der Beitrittsstaaten stößt.

Falls die Bandbreite über- oder unterschritten wird, sind die betreffenden Länder zu Interventionen auf dem Devisenmarkt verpflichtet.

Beispiel (Dänische Krone):

Der Leitkurs der Dänischen Krone (DKK) zum Euro sei wie folgt festgelegt  1 EUR = 7,436 DKK

Bei einer Bandbreite von "+ - 2,25 %." gilt Folgendes:  Untere Grenze = 7.267, obere Grenze = 7.460 DKK/Euro.

Link: Wechselkursmechanismus (EU)