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Unter dem Wechselkursmechanismus
(WKM II) ist das System der Bestimmung der
Wechselkurse zwischen dem "Euro"
und den
Währungen der weiteren Mitglieder der
Europäischen Union zu verstehen, die nicht der
Euro-Zone angehören. Bis zur Aufnahme in den
Euro-Raum steht es den Beitrittsstaaten frei, sich
sofort nach dem Beitritt zur EU am
Wechselkursmechanismus (WKM II) zu beteiligen oder
dies erst später zu tun. Falls die Einführung
des Euro angestrebt wird, ist die Teilnahme am WKM
II jedoch Pflicht.
Mit dem
Wechselkursmechanismus WKM II werden
folgende Ziele verfolgt:
- Herbeiführung der wirtschaftlichen und
wirtschaftspolitischen Konvergenz, insbesondere
hinsichtlich der Preisstabilität in der EU,
- Sicherung einer ständigen
wechselkurspolitischen Zusammenarbeit in der EU
(EZB-Rat),
- Vorbereitung der EU-Länder, die noch nicht
Mitglied des Euro-Raumes sind, auf die künftige
Teilnahme am Euro-System.
Die Funktionsweise des WKM II
kann wie folgt beschrieben werden:
Für die
Währung des betreffenden EU-Landes wird ein
Leitkurs zum Euro festgelegt. Der
tatsächliche Kurs kann dann in einer Bandbreite von
plus, minus 15 % um diesen Leitkurs schwanken.
Geringere Schwankungen drücken bereits Konvergenz,
insbesondere Preisstabilität aus. Deshalb
strebt die Europäische Kommission an, nur
eine Bandbreite von "+ - 2,25 %"
zuzulassen, was in der
Regel auf den Widerstand der Beitrittsstaaten
stößt.
Falls die Bandbreite über- oder
unterschritten wird, sind die betreffenden Länder zu
Interventionen auf dem Devisenmarkt verpflichtet.
Beispiel (Dänische Krone):
Der Leitkurs der Dänischen Krone (DKK) zum
Euro sei wie folgt festgelegt 1 EUR = 7,436
DKK
Bei einer Bandbreite von "+ -
2,25 %." gilt Folgendes: Untere Grenze =
7.267, obere Grenze = 7.460
DKK/Euro.
Link:
Wechselkursmechanismus (EU)
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