Wirtschaftsordnung Weiter Zurück Schließen

Unter Wirtschaftsordnung versteht man
  • die politische und rechtliche Ordnung, innerhalb derer das Wirtschaftsgeschehen innerhalb einer Volkswirtschaft abläuft bzw.
  • die reale, in der Wirtschaftspraxis wirkende Gesamtheit der Prinzipien sowie der normativen und institutionellen Rahmenbedingungen für das Handeln der Unternehmen, der Haushalte und der weiteren Wirtschaftssubjekte im Rahmen einer Volkswirtschaft.
Ziel und Anliegen der Gestaltung einer Wirtschaftsordnung ist es, den Einsatz der knappen Ressourcen (Arbeit, Rohstoffe, Maschinen, Anlagen u. a.) und die Verteilung der erstellten Güter so zu regeln, dass der Bedarf der Wirtschaft, der Bevölkerung und des Staates befriedigt und in den außenwirtschaftlichen Beziehungen keine gravierenden Ungleichgewichte eintreten.


Als Wirtschaftssystem bezeichnet man eine idealtypische Art und Weise der Wirtschaftslenkung.

Nach üblicher Lehrauffassung wird dabei zwischen
  • einer Marktwirtschaft (mit Ausprägung der Freiheit des Individuums und dem Privateigentum an den Produktionsmitteln) und
  • einer Zentralverwaltungswirtschaft (mit Ausprägung des Primats der Interessen der Gesellschaft gegenüber den Interessen des Individuums und dem überwiegend staatlichen Eigentum an den Produktionsmitteln)
unterschieden.

Siehe auch: Wirtschaftspolitik.