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Unter Wirtschaftsordnung versteht
man
- die politische und rechtliche Ordnung,
innerhalb derer das Wirtschaftsgeschehen innerhalb
einer
Volkswirtschaft abläuft bzw.
- die reale,
in der Wirtschaftspraxis wirkende Gesamtheit der
Prinzipien sowie der normativen und institutionellen
Rahmenbedingungen für das Handeln der Unternehmen,
der Haushalte und der weiteren
Wirtschaftssubjekte
im Rahmen einer Volkswirtschaft.
Ziel und
Anliegen der Gestaltung einer Wirtschaftsordnung ist
es, den Einsatz der knappen
Ressourcen (Arbeit,
Rohstoffe, Maschinen, Anlagen u. a.) und die
Verteilung der erstellten
Güter so zu regeln, dass
der Bedarf der Wirtschaft, der Bevölkerung und des
Staates befriedigt und in den außenwirtschaftlichen
Beziehungen keine gravierenden Ungleichgewichte
eintreten.
Als Wirtschaftssystem
bezeichnet man eine idealtypische Art und Weise der
Wirtschaftslenkung.
Nach üblicher Lehrauffassung
wird dabei zwischen
- einer
Marktwirtschaft (mit
Ausprägung der Freiheit des Individuums und dem
Privateigentum an den Produktionsmitteln) und
- einer Zentralverwaltungswirtschaft (mit Ausprägung
des Primats der Interessen der Gesellschaft
gegenüber den Interessen des Individuums und dem
überwiegend staatlichen Eigentum an den
Produktionsmitteln)
unterschieden.
Siehe
auch:
Wirtschaftspolitik.
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