Wirtschaftssubjekte Weiter Zurück Schließen

Wirtschaftssubjekte sind alle natürlichen und juristischen Personen, die am Wirtschaftsleben teilnehmen und die je nach ihrer Stellung zum Markt durch Aggregation zu Sektoren zusammengefasst werden können.
Nach dem offiziellen Begriffssystem des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen von 1995 sind in volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen folgende Sektoren zu unterscheiden:

    a) Private Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
    b) Private Haushalte und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
    c) Private Organisationen ohne Erwerbszweck
    d) Staat (öffentliche Haushalte) sowie
    e) Übrige Welt (Ausland).


1. Private Unternehmen
Als private Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit zählen alle Unternehmen, die gesellschaftsrechtlich entweder eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, GmbH u. a.) oder eine Personengesellschaft (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft u. a.) oder sonstige Körperschaften (eingetragene Vereine mit Wirtschaftsbetrieb, eingetragene Genossenschaften) darstellen.

2. Private Haushalte und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Private Haushalte bilden den Sektor aller Verbraucher (Konsumenten) in der Volkswirtschaft. Sie stellen Produktionsfaktoren - insbesondere Arbeit, aber auch Boden und Kapital - zur Verfügung, erzielen hierfür Entgelte (Arbeitslohn, Unternehmergewinn, Grundrente oder Kapitalzins) und fragen auf Gütermärkten Konsumgüter nach.
Zum Sektor "Private Haushalte" werden auch Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gezählt. Dies sind Selbständige wie Handwerksbetriebe oder auch Freiberufler (Rechtsanwälte, Ärzte u. a.).

3. Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Als private Organisationen ohne Erwerbszweck gelten zum Beispiel Kirchen, Gewerkschaften, politische Parteien, Hilfswerke, Sportvereine und dgl.

4. Staat (öffentliche Haushalte)
Merkmal des Sektors "Staat" ist es, dass er Hoheitsbefugnisse ausübt und in seinen Handlungen der Umsetzung des öffentlichen Interesses als Gemeininteresse dient.
Ziel der Handlungen des Staates ist die Wohlfahrtsmaximierung der Gesellschaft.
Im wirtschaftlichen Bereich erhebt der Staat - dank der Finanzhoheit - zum Beispiel Steuern von den privaten Unternehmen und den privaten Haushalten und stellt dafür öffentliche Güter (Bildungsleistungen in den Schulen, Sicherheitsleistungen, Rechtsprechung durch Gerichte, Verkehrsnetze u. a.) zur Verfügung. 
Diese Leistungen kommen sowohl den privaten Unternehmen wie auch den privaten Haushalten zugute.
Die Leistungen öffentlicher Betriebe werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dem Unternehmenssektor zugerechnet.

5. Übrige Welt (Ausland)
Die "übrige Welt" umfasst alle Tauschpartner, die sich außerhalb der geografischen Grenzen eines Landes befinden (Inlands-Auslands-Konzept in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) bzw. die als Gebietsfremde ihren Hauptsitz im Ausland haben (Inländer-Ausländer-Konzept).
Die "übrige Welt" weist ihrerseits zwar auch Sektoren (Unternehmen, Haushalte usw.) auf, dies wird aber nicht beachtet.

Siehe auch: Wirtschaftskreislauf, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.