|
|
|
|
Wirtschaftssubjekte sind alle natürlichen und
juristischen Personen, die am Wirtschaftsleben
teilnehmen und die je nach ihrer Stellung zum Markt
durch Aggregation zu Sektoren zusammengefasst werden
können. Nach dem offiziellen Begriffssystem des
Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen von 1995 sind in
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen folgende
Sektoren zu unterscheiden:
a) Private Unternehmen mit eigener
Rechtspersönlichkeit b)
Private Haushalte und Unternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit c)
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
d) Staat (öffentliche Haushalte) sowie
e) Übrige Welt (Ausland).
1. Private Unternehmen Als
private Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
zählen alle Unternehmen, die gesellschaftsrechtlich
entweder eine Kapitalgesellschaft
(Aktiengesellschaft, GmbH u. a.) oder eine
Personengesellschaft (Offene Handelsgesellschaft,
Kommanditgesellschaft u. a.) oder sonstige
Körperschaften (eingetragene Vereine mit
Wirtschaftsbetrieb, eingetragene Genossenschaften)
darstellen.
2. Private Haushalte und
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Private Haushalte bilden den Sektor aller
Verbraucher (Konsumenten) in der Volkswirtschaft.
Sie stellen Produktionsfaktoren - insbesondere
Arbeit, aber auch Boden und Kapital - zur Verfügung,
erzielen hierfür Entgelte (Arbeitslohn,
Unternehmergewinn, Grundrente oder Kapitalzins) und
fragen auf Gütermärkten Konsumgüter nach. Zum
Sektor "Private Haushalte" werden auch Unternehmen
ohne eigene Rechtspersönlichkeit gezählt. Dies sind
Selbständige wie Handwerksbetriebe oder auch
Freiberufler (Rechtsanwälte, Ärzte u. a.).
3. Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Als private Organisationen ohne Erwerbszweck gelten
zum Beispiel Kirchen, Gewerkschaften, politische
Parteien, Hilfswerke, Sportvereine und dgl.
4. Staat (öffentliche Haushalte)
Merkmal des Sektors "Staat" ist es, dass er
Hoheitsbefugnisse ausübt und in seinen Handlungen
der Umsetzung des öffentlichen Interesses als
Gemeininteresse dient. Ziel der Handlungen des
Staates ist die Wohlfahrtsmaximierung der
Gesellschaft. Im wirtschaftlichen Bereich erhebt
der Staat - dank der Finanzhoheit - zum Beispiel
Steuern von den privaten Unternehmen und den
privaten Haushalten und stellt dafür öffentliche
Güter (Bildungsleistungen in den Schulen,
Sicherheitsleistungen, Rechtsprechung durch
Gerichte, Verkehrsnetze u. a.) zur Verfügung.
Diese Leistungen kommen sowohl den privaten
Unternehmen wie auch den privaten Haushalten zugute.
Die Leistungen öffentlicher Betriebe werden in
der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dem
Unternehmenssektor zugerechnet.
5.
Übrige Welt (Ausland) Die "übrige Welt"
umfasst alle Tauschpartner, die sich außerhalb der
geografischen Grenzen eines Landes befinden
(Inlands-Auslands-Konzept in der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) bzw. die als
Gebietsfremde ihren Hauptsitz im Ausland haben
(Inländer-Ausländer-Konzept). Die "übrige Welt"
weist ihrerseits zwar auch Sektoren (Unternehmen,
Haushalte usw.) auf, dies wird aber nicht beachtet.
Siehe auch:
Wirtschaftskreislauf,
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
|
|
|