Wirtschaftspolitik Weiter Zurück Schließen

Unter Wirtschaftspolitik ist die Gesamtheit aller an politischen und wirtschaftspolitischen Zielen orientierten Maßnahmen zu verstehen, die der Staat innerhalb eines Ordnungsrahmens veranlasst, um
  • die Ordnung des Wirtschaftslebens des Landes im Sinne gesamtgesellschaftlicher Interessen zu sichern,
  • die Entwicklung der Wirtschaftsstruktur zu beeinflussen und
  • den Wirtschaftsablauf zu lenken.
Wirtschaftspolitische Entscheidungen stützen sich auf entsprechende Analysen sowie auf Aussagen der Wirtschaftstheorie und Erfahrungen der Wirtschaftspraxis.


Erläuterungen:
Ordnungspolitik Anliegen und Zielsetzung der Ordnungspolitik ist es, die Funktionsfähigkeit der sozialen Marktwirtschaft in ihrer Gesamtheit zu sichern.
Wichtige Teilgebiete der Ordnungspolitik sind die Wettbewerbspolitik, die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, die Sozialpolitik. und die Umweltpolitik.
Ferner geht es um die Sicherung des Zugangs zum Markt (durch Sicherung der Gewerbefreiheit) und des freien Tauschverkehrs der Marktteilnehmer (Sicherung der Konsumentensouveränität).
Prozesspolitik Die Prozesspolitik bezieht sich auf Eingriffe des Staates in den Wirtschaftsablauf.

Dies betrifft vor allem Maßnahmen der Wachstumspolitik, ferner der Geldpolitik, der Finanzpolitik, der Steuerpolitik und auch der Außenhandelspolitik.
Strukturpolitik Die Strukturpolitik umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, notwendige Strukturveränderungen bzw. Strukturanpassungen innerhalb der Volkswirtschaft sowie in Bezug auf Regionen, Betriebsgrößenklassen u. a. auszulösen oder auch zu unterbinden bzw. zu steuern.
Kernstück der Strukturpolitik ist die regionale Wirtschaftsförderung sowie die Mittelstandspolitik.

Der Bereich der Konjunkturpolitik betrifft im Kern zwar den Teilbereich Wachstumspolitik, bezieht aber auch Maßnahmen aus den Teilbereichen Finanz- und Steuerpolitik, Arbeitsmarkt- und Einkommenspolitik sowie Außenwirtschafts- und Währungspolitikmit ein.

Träger der Wirtschaftspolitik:

Als Träger der Wirtschaftspolitik fungieren in erster Linie jene Institutionen und Instanzen, die sachlich und rechtlich befugt sind, einen steuernden - direkten oder indirekten - Einfluss auf die Wirtschaftsordnung und die Wirtschaftsprozesse zu nehmen.

Primäre Träger der Wirtschaftspolitik sind
  • die Organe des Bundes (Bundesregierung, Bundeskartellamt, Deutsche Bundesbank),
  • die Organe der Länder (Landesregierungen) sowie
  • die Organe der Gemeinden (Kommunalverwaltungen),
ferner
  • die Europäische Zentralbank (Geld- und Währungspolitik) und
  • andere Organe der Europäischen Union.
Sekundäre Träger der Wirtschaftspolitik sind vor allem
  • die Arbeitgeberverbände,
  • die Verbraucherverbände,
  • die Gewerkschaften,
  • die Parteien
u. a.

Eine besondere Verantwortung tragen auch wissenschaftliche Institutionen und hier speziell der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Strategien:

Die Strategie einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik zielt darauf ab, dem Auf und Ab in der konjunkturellen Entwicklung der Wirtschaft in gewisser Weise anti-zyklisch entgegen zu wirken, indem

a) in einer Boom-Phasen die hohe Nachfrage durch Maßnahmen der Fiskal- und Steuerpolitik "gedrosselt" wird (Steuererhöhungen u. a.) und

b) in Phasen einer rückläufiger Konsumnachfrage und einer dadurch gleichfalls rückläufigen Nachfrage der Unternehmen nach Investitionsgütern angestrebt wird, den Nachfrageausfall durch staatlich initiierte Nachfragen über Konjunkturprogramme wieder auszugleichen.

Die Strategie einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik zielt darauf ab, durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen Anreize für mehr Investitionen zu geben und den Wandel der Produktionsstruktur nachhaltig zu beeinflussen.

Es geht somit nicht um direkte Eingriffe in das Marktgeschehen, sondern um das Schaffen optimaler Wachstums- und Ertragsbedingen, was langfristig zu einem angemessenen Wirtschaftswachstum und zur Erhöhung des Beschäftigungsgrades führen soll.