|
|
|
|
Unter Wirtschaftspolitik ist die
Gesamtheit aller an politischen und
wirtschaftspolitischen Zielen orientierten Maßnahmen
zu verstehen, die der Staat innerhalb eines
Ordnungsrahmens veranlasst, um
- die Ordnung des Wirtschaftslebens
des Landes im Sinne gesamtgesellschaftlicher
Interessen zu sichern,
- die Entwicklung der
Wirtschaftsstruktur zu beeinflussen und
- den Wirtschaftsablauf zu
lenken.
Wirtschaftspolitische Entscheidungen stützen sich
auf entsprechende Analysen sowie auf Aussagen der
Wirtschaftstheorie und
Erfahrungen der Wirtschaftspraxis.
Erläuterungen:
Ordnungspolitik |
Anliegen
und Zielsetzung der Ordnungspolitik ist es,
die Funktionsfähigkeit der sozialen
Marktwirtschaft in ihrer Gesamtheit zu
sichern. Wichtige Teilgebiete der
Ordnungspolitik sind die Wettbewerbspolitik,
die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik,
die Sozialpolitik. und die Umweltpolitik.
Ferner geht es um die Sicherung des Zugangs
zum Markt (durch Sicherung der
Gewerbefreiheit) und des freien
Tauschverkehrs der Marktteilnehmer
(Sicherung der
Konsumentensouveränität). |
Prozesspolitik |
Die
Prozesspolitik bezieht sich auf Eingriffe
des Staates in den
Wirtschaftsablauf.
Dies betrifft
vor allem Maßnahmen der
Wachstumspolitik, ferner der
Geldpolitik, der
Finanzpolitik, der
Steuerpolitik und auch der
Außenhandelspolitik. |
Strukturpolitik |
Die
Strukturpolitik umfasst
alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind,
notwendige Strukturveränderungen bzw.
Strukturanpassungen innerhalb der
Volkswirtschaft sowie in Bezug auf Regionen,
Betriebsgrößenklassen u. a. auszulösen oder
auch zu unterbinden bzw. zu steuern.
Kernstück der Strukturpolitik ist die
regionale Wirtschaftsförderung sowie die
Mittelstandspolitik. |
Der Bereich der
Konjunkturpolitik betrifft im
Kern zwar den Teilbereich Wachstumspolitik, bezieht
aber auch Maßnahmen aus den Teilbereichen Finanz-
und Steuerpolitik, Arbeitsmarkt- und
Einkommenspolitik sowie Außenwirtschafts- und
Währungspolitikmit ein.
Träger der
Wirtschaftspolitik:
Als Träger der
Wirtschaftspolitik fungieren in erster Linie jene
Institutionen und Instanzen, die sachlich und
rechtlich befugt sind, einen steuernden - direkten
oder indirekten - Einfluss auf die
Wirtschaftsordnung und die Wirtschaftsprozesse zu
nehmen.
Primäre Träger der
Wirtschaftspolitik sind
- die Organe des Bundes (Bundesregierung,
Bundeskartellamt, Deutsche Bundesbank),
- die Organe der Länder (Landesregierungen)
sowie
- die Organe der Gemeinden
(Kommunalverwaltungen),
ferner
- die Europäische Zentralbank (Geld- und
Währungspolitik) und
- andere Organe der Europäischen Union.
Sekundäre Träger der Wirtschaftspolitik sind vor
allem
- die Arbeitgeberverbände,
- die Verbraucherverbände,
- die Gewerkschaften,
- die Parteien
u. a.
Eine besondere Verantwortung tragen
auch wissenschaftliche Institutionen und hier
speziell der Sachverständigenrat zur Beurteilung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Strategien:
Die Strategie einer
nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik
zielt darauf ab, dem Auf und Ab in der
konjunkturellen Entwicklung der Wirtschaft in
gewisser Weise anti-zyklisch
entgegen zu wirken, indem
a) in einer
Boom-Phasen die hohe Nachfrage durch
Maßnahmen der Fiskal- und Steuerpolitik "gedrosselt"
wird (Steuererhöhungen u. a.) und
b) in
Phasen einer rückläufiger Konsumnachfrage
und einer dadurch gleichfalls rückläufigen Nachfrage
der Unternehmen nach Investitionsgütern angestrebt
wird, den Nachfrageausfall durch
staatlich initiierte Nachfragen
über Konjunkturprogramme wieder auszugleichen.
Die Strategie einer angebotsorientierten
Wirtschaftspolitik zielt darauf ab, durch
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen Anreize für
mehr Investitionen zu geben und den Wandel der
Produktionsstruktur nachhaltig zu beeinflussen.
Es geht somit nicht um direkte Eingriffe in das
Marktgeschehen, sondern um das Schaffen optimaler
Wachstums- und Ertragsbedingen, was langfristig zu
einem angemessenen Wirtschaftswachstum und zur
Erhöhung des Beschäftigungsgrades führen soll.
|
|
|