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Als Zahlungsmittel werden alle im
Zahlungsverkehr verwendeten Geldzeichen (= Geld)
und geldgleichen Forderungsrechte sowie Schecks,
Wechsel u. a. angesehen.
Seit dem 01. Januar
1999 wird in der
Euro-Zone der
Euro als gesetzliches Zahlungsmittel im
bargeldlosen Zahlungsverkehr genutzt.
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