Zahlungsmittel Weiter Zurück Schließen

Als Zahlungsmittel werden alle im Zahlungsverkehr verwendeten Geldzeichen (= Geld) und geldgleichen Forderungsrechte sowie Schecks, Wechsel u. a. angesehen.

Seit dem 01. Januar 1999 wird in der Euro-Zone der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel im bargeldlosen Zahlungsverkehr genutzt.