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Als Zahlungsverkehr bezeichnet man
den Austausch von
Zahlungsmitteln zwischen Einrichtungen
(Unternehmen, Banken, Verwaltungen und anderen
Wirtschaftssubjekten) in einer Volkswirtschaft.
In Abhängigkeit von den verwendeten
Zahlungsmitteln unterscheidet man
- den
Bargeldverkehr, der mit Zentralbankgeld (dem
Bargeld) abgewickelt wird,
- den halbbaren
Zahlungsverkehr, bei dem der Zahlungsvorgang teils
bar, teils bargeldlos vorgenommen wird,
- den bargeldlosen
Zahlungsverkehr mittels Überweisung, Scheck und/oder
Lastschrift sowie
den elektronischen
Zahlungsverkehr über Internet (Online-Banking)
Zur Beachtung: Ab 2014 werden in ganz Europa alle
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
vereinheitlicht. Diese Veränderung steht unter
dem Namen SEPA (Single Euro Payments Area; zu gut
deutsch: einheitlicher europäischer Zahlungsraum).
Die neue Form heißt dann IBAN
statt Kontonummer und ggf.
BIC statt
Bankleitzahl, die nunmehr auch für
Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigt
werden.
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