Zahlungsverkehr Weiter Zurück Schließen

Als Zahlungsverkehr bezeichnet man den Austausch von Zahlungsmitteln zwischen Einrichtungen (Unternehmen, Banken, Verwaltungen und anderen Wirtschaftssubjekten) in einer Volkswirtschaft.

In Abhängigkeit von den verwendeten Zahlungsmitteln unterscheidet man
  • den Bargeldverkehr, der mit Zentralbankgeld (dem Bargeld) abgewickelt wird,
  • den halbbaren Zahlungsverkehr, bei dem der Zahlungsvorgang teils bar, teils bargeldlos vorgenommen wird,
  • den bargeldlosen Zahlungsverkehr mittels Überweisung, Scheck und/oder Lastschrift sowie
    den elektronischen Zahlungsverkehr über Internet (Online-Banking)

Zur Beachtung:
Ab 2014 werden in ganz Europa alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen vereinheitlicht.
Diese Veränderung steht unter dem Namen SEPA (Single Euro Payments Area; zu gut deutsch: einheitlicher europäischer Zahlungsraum). 

Die neue Form heißt dann IBAN statt Kontonummer und ggf. BIC statt Bankleitzahl, die nunmehr auch für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigt werden.