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Unter Buchwert
ist der Stichtagswert eines
Vermögensgegenstandes lt. Nachweis in der
Buchführung zu verstehen. Der Buchwert
entspricht inhaltlich und zahlenmäßig den
fortgeführten
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten).
Die stichtagsbezogene
Ermittlung des Buchwerts ist besonders dann wichtig,
wenn ein Vermögensgegenstand verkauft werden soll.
Der Buchwert - auch
Restwert nach einer Anzahl von k
vorgenommenen Abschreibungen - ist ferner der
Ausgangspunkt für die Ermittlung des
Abschreibungsbetrages bei der
geometrisch degressiven Abschreibung.
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