Buchwert Weiter Zurück Schließen

Unter Buchwert ist der Stichtagswert eines Vermögensgegenstandes lt. Nachweis in der Buchführung zu verstehen. Der Buchwert entspricht inhaltlich und zahlenmäßig den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten).

Die stichtagsbezogene Ermittlung des Buchwerts ist besonders dann wichtig, wenn ein Vermögensgegenstand verkauft werden soll.

Der Buchwert - auch Restwert nach einer Anzahl von k vorgenommenen Abschreibungen - ist ferner der Ausgangspunkt für die Ermittlung des Abschreibungsbetrages bei der geometrisch degressiven Abschreibung.