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Unter Abnutzung ist die
Wertminderung eines im
Betriebsprozess des
Unternehmens über mehrere Perioden eingesetzten
Wirtschaftsgutes (des Sachanlagenvermögens) zu
verstehen. Diese Abnutzung ist entweder Folge des
physischen Verschleißes des betreffenden
Wirtschaftsguts oder Folge des Zeitverschleißes.
Während der physische Verschleiß maßgeblich von
der Intensität der Nutzung des betreffenden Gutes im
Betriebsprozess sowie vom Niveau der an diesem Gut
realisierten Wartung und Instandhaltung abhängt,
wird der Zeitverschleiß primär durch
physikalisch-chemische Prozesse wie
Materialermüdung, Korrosion und dergleichen
verursacht.
Die durch Abnutzung eines
Wirtschaftsgutes eintretende Wertminderung wird in
der Buchführung bzw. in der Kostenrechnung durch
Verrechnung von
Abschreibungsbeträgen
berücksichtigt.
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