Absatzmittler Weiter Zurück Schließen

Absatzmittler sind rechtlich selbständige Handelsorgane, die Güter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben, um sie in der Distributionskette (Absatzwege) weiter zu veräußern.

Nicht zu den Absatzmittlern gehören die Absatzhelfer (wie Makler, Kommissionäre, Handelsvertreter), die Güter in fremdem Namen veräußern.