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Absatzmittler sind rechtlich
selbständige Handelsorgane, die Güter im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung erwerben, um sie in
der Distributionskette (Absatzwege) weiter zu veräußern.
Nicht zu den Absatzmittlern gehören die Absatzhelfer
(wie Makler, Kommissionäre, Handelsvertreter), die
Güter in fremdem Namen veräußern.
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