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Ein Abschreibungsplan ist ein Dokument, aus dem der
Verlauf der
planmäßigen Abschreibung eines
Anlagegutes entsprechend der festgelegten
Abschreibungsmethode hervorgeht.
Ein
Abschreibungsplan muss mindestens enthalten:
- Bezeichnung des Anlagegutes,
- Inventar-Nummer,
- Anschaffungszeitpunkt,
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
- Voraussichtliche Nutzungsdauer,
-
angewandte
Abschreibungsmethode.
Der Abschreibungsplan
sichert die Vergleichbarkeit der Abschreibungsdaten
bei aufeinanderfolgender Jahresabschlüsse. Handels-
und Steuerrechtlich ist die Änderung eines
Abschreibungsplanes dann zulässig, wenn dies aus
sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (zum Beispiel:
Einbeziehung nachträglicher Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, Wechsel der Abschreibungsmethode
und dgl.).
Siehe auch:
Lineare Abschreibung, Excel-Datei "Abschreibung-lin.xls". |
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