Abschreibungsplan Weiter Zurück Schließen

Ein Abschreibungsplan ist ein Dokument, aus dem der Verlauf der planmäßigen Abschreibung eines Anlagegutes entsprechend der festgelegten Abschreibungsmethode hervorgeht.

Ein Abschreibungsplan muss mindestens enthalten:
  • Bezeichnung des Anlagegutes,
  • Inventar-Nummer,
  • Anschaffungszeitpunkt,
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
  • Voraussichtliche Nutzungsdauer,
  • angewandte Abschreibungsmethode.
Der Abschreibungsplan sichert die Vergleichbarkeit der Abschreibungsdaten bei aufeinanderfolgender Jahresabschlüsse. Handels- und Steuerrechtlich ist die Änderung eines Abschreibungsplanes dann zulässig, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (zum Beispiel: Einbeziehung nachträglicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Wechsel der Abschreibungsmethode und dgl.).

Siehe auch: Lineare Abschreibung, Excel-Datei "Abschreibung-lin.xls".