Die planmäßige Abschreibung bezieht
sich auf abnutzbare Gegenstände/Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens. Sie erfüllt folgende
Funktionen:
Richtige Darstellung der
aktuellen Vermögenslage, indem die Wertminderung bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen/ Wirtschaftsgütern über die durch
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ausgewiesen werden,
Sicherung
einer periodengerechten Aufwandserfassung im Rahmen
der Erfolgsrechnung,