Abschreibungsrechnung Weiter Zurück Schließen

In der Abschreibungsrechnung treten folgende Grundgrößen auf:
  • die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten A0 [EUR} des Vermögensgegenstandes als unabdingbare Bemessungsgrundlage,
  • die voraussichtliche bzw. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bestehend aus n [a] Abschreibungsperioden, wobei zunächst davon ausgegangen wird, dass eine Abschreibungsperiode gleich einem Geschäftsjahr ist,
  • der Abschreibungsbetrag Q [EUR/a] als derjenige Wert, um den die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten jährlich reduziert werden,
  • der Buchwert bzw. der Restwert Rk [EUR] als Wertgröße der nach k Jahren fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des betreffenden Wirtschaftsgutes,
  • der Restwert Rn [EUR] am Ende der Nutzungsdauer, auch als Schrottwert bzw. Liquidationswert bezeichnet,
  • der Abschreibungsprozentsatz p [%/a], bezogen auf den Ausgangswert für die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder auf den jeweiligen Buchwert des Wirtschaftsgutes am Anfang des k-ten Nutzungsjahres.
Siehe auch: Geometrisch-degressive Abschreibung, lineare Abschreibung, Leistungsabschreibung