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In der Abschreibungsrechnung treten
folgende Grundgrößen auf:
- die
Anschaffungs-
bzw. die
Herstellungskosten A0
[EUR} des Vermögensgegenstandes als unabdingbare
Bemessungsgrundlage,
- die voraussichtliche bzw.
die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer, bestehend aus
n [a] Abschreibungsperioden, wobei zunächst davon
ausgegangen wird, dass eine Abschreibungsperiode
gleich einem Geschäftsjahr ist,
- der
Abschreibungsbetrag Q [EUR/a] als derjenige Wert, um den die
Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten jährlich
reduziert werden,
- der
Buchwert
bzw. der Restwert
Rk [EUR] als Wertgröße der nach
k Jahren fortgeführten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
betreffenden Wirtschaftsgutes,
- der
Restwert Rn
[EUR] am
Ende der Nutzungsdauer, auch als Schrottwert bzw.
Liquidationswert bezeichnet,
- der
Abschreibungsprozentsatz p [%/a],
bezogen auf den Ausgangswert für die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten oder auf den jeweiligen
Buchwert des Wirtschaftsgutes am Anfang des k-ten
Nutzungsjahres.
Siehe auch:
Geometrisch-degressive Abschreibung,
lineare Abschreibung,
Leistungsabschreibung |
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