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Als Akkreditiv bezeichnet man die
Anweisung eines Kunden an seine 'Hausbank', ihm oder
auch einem Dritten bei einem ausländischen
Kreditinstitut einen bestimmten Geldbetrag zur
Verfügung zu stellen und auszuzahlen.
Dieser
Geldbetrag kann als Bankakkreditiv (ohne
besondere Bedingungen) oder als
Dokumentenakkreditiv (nur bei Vorlage
bestimmter akkreditivgerechter Dokumente wie
Ausfuhrbescheinigungen u. a.) bestimmt werden.
Siehe auch:
Akzeptkredit,
Rembourskredt. |
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