Akkreditiv Weiter Zurück Schließen

Als Akkreditiv bezeichnet man die Anweisung eines Kunden an seine 'Hausbank', ihm oder auch einem Dritten bei einem ausländischen Kreditinstitut einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen und auszuzahlen.

Dieser Geldbetrag kann als Bankakkreditiv (ohne besondere Bedingungen) oder als Dokumentenakkreditiv (nur bei Vorlage bestimmter akkreditivgerechter Dokumente wie Ausfuhrbescheinigungen u. a.) bestimmt werden.

Siehe auch: Akzeptkredit, Rembourskredt.