Dokumentenakkreditiv Weiter Zurück Schließen

Unter Dokumentenakkreditiv ist eine Vereinbarung zu verstehen, die ein Importeur (als Zahlungspflichtiger) mit seinem Kreditinstitut im Rahmen der Finanzierung eines Außenhandelsgeschäfts eingeht.
Diese Vereinbarung beinhaltet, dass das Kreditinstitut im Auftrag des Importeurs dann eine Zahlung an den betreffenden Exporteur (als Begünstigter) vorzunehmen hat, wenn die Übergabe vorgeschriebener Dokumente an den Importeur erfolgt ist. Ein in diesem Sinne eröffnetes Akkreditiv ist ein bedingtes Zahlungsversprechen des Kreditinstituts des Importeurs (Akkreditivbank) und somit eine zusätzliche Sicherheit für den Exporteur im Außenhandelsgeschäft.