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Unter
Dokumentenakkreditiv ist eine Vereinbarung zu
verstehen, die ein Importeur (als
Zahlungspflichtiger) mit seinem
Kreditinstitut
im Rahmen der
Finanzierung eines
Außenhandelsgeschäfts eingeht. Diese
Vereinbarung beinhaltet, dass das Kreditinstitut im
Auftrag des Importeurs dann eine Zahlung an den
betreffenden Exporteur (als Begünstigter)
vorzunehmen hat, wenn die Übergabe vorgeschriebener
Dokumente an den Importeur erfolgt ist. Ein in
diesem Sinne eröffnetes
Akkreditiv ist ein
bedingtes Zahlungsversprechen des
Kreditinstituts des Importeurs (Akkreditivbank) und
somit eine zusätzliche Sicherheit für den Exporteur
im Außenhandelsgeschäft.
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